Dr. Ina Czyborra
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter Trefzer, für das erneute Stellen dieser Frage! Ich habe sie schon im Wissenschaftsausschuss beantwortet, und meine Beantwortung wird auch heute nicht anders ausfallen. Sie behaupten, es habe hier eine Veranstaltung gegeben. Diese genannte Veranstaltung hat an der HU nicht stattgefunden. [Jeannette Auricht (AfD): Er war doch dabei! – Weitere Zurufe von der AfD] Das ist zumindest der Kenntnisstand, der uns übermittelt wurde. Es handelt sich nicht um eine offizielle Veranstaltung an der HU. Nach § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Hochschulgesetz heißt es: „… auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft – der Studierenden ist zu fördern – zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,“ Das ist absolut gesetzlich gedeckt, und wir gehen davon aus, dass selbstverständlich alle Veranstaltungen, die von Studierenden an unseren Hochschulen durchgeführt werden, auf dieser Grundlage stattfinden. [Lachen bei der AfD] Insofern gehen wir davon aus, dass Informations- und Diskussionsveranstaltungen immer diesen rechtlichen Rahmen einhalten und auf der Grundlage unseres Grundgesetzes stehen. [Ronald Gläser (AfD): Ganz bestimmt!] Das gilt auch bei eher formlosen Veranstaltungen und Raumnutzungen. Selbstverständlich gelten hier die in der Demokratie üblichen rechtlichen Grundregeln, und der geltende Ordnungsrahmen ist einzuhalten.
