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Dr. Felor Badenberg

16.01.2025 Sitzungen 19/59

Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Herrmann! Wir haben im Senat unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um den technologischen, den digitalen Wandel auch in der Berliner Justiz umzusetzen. Wir haben auf der einen Seite Pflichtaufgaben, beispielsweise die Einführung der elektronischen Akte an den Gerichten und bei den Strafverfolgungsbehörden. Wir müssen bis zum 1. Januar 2026 die elektronische Akte einführen. Wir befinden uns auf einem guten Weg. Bei zahlreichen Amtsgerichten, beim Landgericht und auch beim Kammergericht ist die elektronische Akte eingeführt worden, und der Anteil der laufenden Verfahren im elektronischen Verkehr steigt an. Unabhängig davon geht es natürlich auch darum, dass wir bei all den Veränderungen in den Arbeitsprozessen durch die Einführung der elektronischen Akten die digitale Souveränität der Justiz beachten. Das heißt, dass wir durch unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen dafür sorgen müssen, dass gerade solche sensiblen Daten auch entsprechend sicher aufbewahrt werden. – Vielen Dank!

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