Ülker Radziwill
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich würde gerne zu dieser Rede beginnen mit einem Passus aus der ersten Lesung von der Rede von meinem Kollegen Orkan Özdemir, der zu Recht Folgendes anmerkte: „Das Jesidentum kennt keine verbindliche religiöse Schrift, wie etwa die Bibel, Thora oder der Koran. Die Vermittlung religiöser Traditionen und Glaubensvorstellungen beruht seit Jahrhunderten ausschließlich auf mündlicher Übertragung. Aufgrund der ausschließlich oralen religiösen Praxis hatten und haben die … Jesiden bei den Muslimen und Christen in der Region nicht den Status von Leuten der Schrift, also Anhängern einer Offenbarungsreligion wie beispielsweise Muslime, Christen oder Juden. Sie galten und gelten bei diesen Gruppen oft als … Ungläubige, Götzen oder sogar Teufelsanbeter. Genau diese falschen Darstellungen und Vorurteile waren … immer wieder … die Grundlage für die lange Verfolgungs- und Leidensgeschichte der … Jesiden, die bis in die Gegenwart andauert und dazu führt, dass der IS … [diesen] Genozid an diesen Menschen verübt[e].“ – Was wir alle ja gemeinsam, kollektiv verneinen und verachten! [Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN] Ich glaube, es ist wichtig, auch festzuhalten – das haben ja auch einige Vorrednerinnen vor mir gesagt –, dass wir die Leidensgeschichte der Jesiden nicht nur auf den IS verengen, sondern anzuerkennen ist, dass diese Gruppe in dieser Region seit vielen Jahrzehnten, wenn nicht Jahrhunderten, verfolgt und diskriminiert wird, und es ist sicherlich auch unser demokratischer Anspruch, dort zu helfen. Ich darf auch anmerken, wie auch vor mir andere Kollegen gesagt haben: Im Januar 2023 hat der Deutsche Bundestag die Verbrechen des IS an den Jesiden als Völkermord anerkannt. Das ist ein Meilenstein, das war gut. Es ist zugleich auch ein Zeichen, ein Signal an die Betroffenen, dass die erlittene Grausamkeit und ihr Schutzbedürfnis in Deutschland anerkannt werden. Das ist gut. Alle Mitglieder der Parteien stimmten im Bundestag einvernehmlich zu, auch das ist gut. Im März 2023 erklärte die Bundesregierung zudem in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage, für jesidische Religionszugehörige aus dem Irak – ich darf zitieren – „ist es – ungeachtet veränderter Verhältnisse – nicht zumutbar, in den früheren Verfolgerstaat zurückzukehren.“ Und auch das ist gut, dass das festgehalten wird. Deswegen handelt Berlin zu Recht richtig, indem wir die Jesidinnen nicht abschieben. [Beifall von Bettina König (SPD), Orkan Özdemir (SPD) und Tobias Schulze (LINKE)] Da ist Berlin ein wirklich guter Akteur im Bundesgebiet. Das Land Berlin nutzt die Spielräume, die es im Gesetz hat. An der Stelle möchte ich mich bei der Innensenatorin Frau Spranger bedanken, die das im Blick hatte und das auch durchgesetzt hat. [Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Timur Husein (CDU) – Kurt Wansner (CDU)] Der Senat handelt hier an dieser Stelle aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen so, wie Sie es möchten. Wichtig ist doch, dass wir es bei einer Bundesratsinitiative hinbekommen, dass die anderen Bundesländer dem folgen. Da haben wir das Problem; sie nutzen diese Spielräume nicht. Hier muss es anscheinend noch viel Aufmerksamkeit geben, und vielleicht müssen wir auch unsere Anstrengung innerhalb unserer Parteien dahin lenken, dass diese Bundesländer mitspielen, dass diese Spielräume noch mehr genutzt werden und eben auch die Aufmerksamkeit auf die kulturelle Herkunft und Religion gelegt wird und diese Menschen den anerkannten Schutzbedarf auch wirklich bekommen und dieser nicht ins Leere läuft. In Berlin läuft es nicht in die Leere. Berlin ist ein Best-Practice-Akteur, ein gutes Vorbild. Das, glaube ich, sollten wir auch noch mal gemeinsam darlegen. Deshalb brauchen wir diesen Antrag nicht, aber ich danke für die Debatte. [Beifall bei der SPD – Beifall von Burkard Dregger (CDU)]
