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Cornelia Seibeld

11.12.2024 Sitzungen 19/58

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1525 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2089 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung, auch mit geänderten Berichtsdatum. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und eines weiteren fraktionslosen Abgeordneten ist der Antrag damit abgelehnt. Damit kommen wir zu den geheimen verbundenen Wahlen. Ich rufe dazu auf lfd. Nr. 6: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 7: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 8: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 13: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor – für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden, für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als Mitglied und Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als stellvertretendes Mitglied, für das Präsidium Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglieder, für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als Mitglied und Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglied und Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette-Vereins Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als Mitglied und Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als Mitglied und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als stellvertretendes Mitglied und für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten acht Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnete oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen versehene Stimmzettel sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an, und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist. Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Ich bitte jetzt, alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen, und ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen und dann mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettel auszugeben. Dann beginnen wir mit der Namensverlesung. [Aufruf der Namen und Ausgabe der Stimmkarten] Darf ich fragen, ob alle die Gelegenheit zur Wahl hatten, einschließlich der Präsidiumsmitglieder? – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Dann setzen wir wie angekündigt die Sitzung fort. Die Wahlergebnisse werden wir im Anschluss bekannt geben. Das dürfte gerne dazu führen, dass die Kolleginnen und Kollegen wieder im Saal Platz nehmen. Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Gesetz über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. November 2024 Drucksache 19/2072 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2001 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 10 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2001 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2072 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Gegenstimmen der Linksfraktion und eines fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Tagesordnungspunkt 15 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 5.3. Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Gesetz zur Einführung der Verpackungssteuer im Land Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 14. November 2024 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. November 2024 Drucksache 19/2075 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1109 Zweite Lesung Hier haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. – Widerspruch höre ich hierzu nicht. Dann können wir so verfahren. Ich rufe auf lfd. Nr. 17: Gesetz zur Aussetzung der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2025 Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. November 2024 Drucksache 19/2078 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2000 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2000 empfiehlt der Hauptausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2078 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und eines fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? – Eine Enthaltung eines weiteren fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 18: a) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 9. Dezember 2024 Drucksache 19/2101 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2055 Zweite Lesung b) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Beruf der Pflegefachassistenz im Land Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 9. Dezember 2024 Drucksache 19/2102 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2056 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesanträge. Ich rufe jeweils auf die Überschrift, die Einleitung sowie die einzelnen Artikel der Anträge und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen jeweils miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2055, „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Berlin“, empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2101 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist der Gesetzesantrag damit angenommen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2056, „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Beruf der Pflegefachassistenz im Land Berlin“, empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2102 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke, ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie eines weiteren fraktionslosen Abgeordneten ist der Gesetzesantrag damit angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Gesetz zur Neuregelung der Immobilien- und Standortgemeinschaften Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 25. November 2024 Drucksache 19/2110 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1839 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1839 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2110 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie zwei fraktionslose Abgeordnete. – Gegenstimmen? – Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und – Enthaltungen? – Enthaltung der AfD-Fraktion. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Die Tagesordnungspunkte 20 bis 23 wurden bereits in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 1 behandelt. Ich rufe auf lfd. Nr. 24: Viertes Gesetz zur Änderung des Spielbankengesetzes Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2084 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe die Gesetzesvorlage vorab an den Hauptausschuss überwiesen und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Tagesordnungspunkt 25 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 26: Bundesweiter Abschiebestopp für Êzîd*innen und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 23. September 2024 Drucksache 19/1915 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1486 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier der Abgeordnete Koçak. – Bitte schön!

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