Kristian Ronneburg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da ist er nun, der lange angekündigte Antrag der Koalition zum Berliner Taxigewerbe. Lange musste sich die Koalition hinter den Kulissen einigen, ein bisschen streiten, bis es geklappt hat und sie diese Einigung gefunden hat. Da kann ich erst mal nur gratulieren. Wir werden die Koalition und den Senat allerdings – natürlich muss ich das betonen – an dem messen, was sie tatsächlich umsetzen werden, was sie machen und nicht nur an dem, was sie aufschreiben. Fangen wir einmal so an: Der Senat hat jetzt von der Koalition einiges ins Stammbuch geschrieben bekommen. Ein Schwerpunkt – den hat die Koalition hier aufgemacht – ist die Arbeit des LABO. Das LABO umzukrempeln ist eine Aufgabe, über die wir schon seit Jahren reden und philosophieren, auch Tino Schopf und ich in der Vorgängerkoalition. Ich erkenne sehr ausdrücklich an, dass die Koalition das LABO neu aufstellen will. Wir haben immer gesagt: Wir brauchen das Hamburger Modell auch in Berlin. Wir waren davon noch weit entfernt. Jetzt gibt es erste Schritte, und es ist sehr gut, dass mit dem Antrag auch nachvollzogen werden kann, dass diese Koalition diese Aufgabe wirklich angehen will und bereit ist, da die Umsetzungsschritte zu gehen. An der Stelle möchte ich natürlich auch noch mal darauf hinweisen, dass diese kriminellen Machenschaften im Berliner Mietwagengewerbe aufgedeckt worden sind. Das ist ein Gemeinschaftswerk von vielen Engagierten, von Journalistinnen und Journalisten, von Politikerinnen und Politikern wie beispielsweise auch Tino Schopf, aber natürlich auch von den Taxifahrerinnen und Taxifahrern, den engagierten Menschen, die die Fahrgäste hier in unserer Stadt befördern und nicht müde geworden sind, diese Missstände anzuprangern und Informationen zu liefern, damit Politik und Verwaltung wirklich auch Möglichkeiten haben, diesen Dingen nachzugehen. Offensichtlich ist da einiges zutage getreten, ein Abgrund. Es ist sehr richtig, dass wir hier in Berlin ein sehr strenges Kontroll- und Prüfungsregime auf den Weg bringen. [Beifall bei der LINKEN] Nach dem Lob komme ich jetzt zu den Punkten, die Fragen aufwerfen. Die Koalition fordert in dem Antrag – und da kommen wir gleich zu den Mindestpreisen, um die ging es in den letzten Wochen ja sehr stark –, dass die Vorgabe eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr geprüft und dann – im Falle offensichtlicher Wettbewerbsverzerrungen oder Störungen des öffentlichen Verkehrsinteresses – als Maßnahme ergriffen werden soll. Da muss ich ehrlich sagen: Nach all den Ankündigungen zur Notwendigkeit von Mindestpreisen für Mietwagen hier in Berlin und nach all den Debatten, die wir dazu geführt haben, finde ich diese Formulierung in dem Antrag schon sehr schwach und vorsichtig. Infolge des Markteintritts von Uber und Co. haben diese ungleichen Wettbewerbsbedingungen faktisch ja schon zu einer Verdrängung des Taxigewerbes geführt. Das Taxi ist Teil des öffentlichen Nahverkehrs: Es hat eine Betriebspflicht, eine Beförderungspflicht und eine Tarifpflicht. Das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es den Kommunen, Mindestpreise für Mietwagen auch zu verfügen, wenn das Taxi – ich kürze jetzt mal ab – gefährdet ist. Zu der Zulässigkeit von Mindestpreisen gibt es eine positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Leipzig. Es gibt nur noch den Streit über die Höhe: Was ist angemessen? – Weil Sie das als Koalition ja auch wissen, hätte ich schon erwartet, dass Sie den Mut besitzen, den Antrag zu stellen und den Senat aufzufordern, eine solche Allgemeinverfügung zu erlassen. Was der Kollege gerade erwähnt hat, ist ja das Übliche: die Prüfung. Das kennen wir ja schon seit Jahren: Seit Jahren wird geprüft; das hat der Senat ja auch erst unlängst auf eine Anfrage von mir noch einmal dargelegt. Man wartet erst einmal die schriftliche Begründung aus Leipzig ab; man kennt keinen wirklichen Zeitplan; man ist sich unsicher. Warum ist die Koalition hier weiter so zögerlich? – Es wäre sehr enttäuschend, wenn am Ende diese Zusagen für das Taxigewerbe nicht eingehalten werden sollten. Festpreise und Tarifkorridor reichen eben nicht allein, um die rechtlichen Möglichkeiten auch auszuschöpfen und das Taxigewerbe zu schützen. Da haben Sie mittlerweile ganz viele Gutachten und Urteile an der Hand; die sollten Sie auch bitte wirklich nutzen. Auch unsere Anhörungen haben ergeben und klar gesagt: Das Neue und die Maßnahmen, die der Senat schon getroffen hat, schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich. Mindestpreise wären eine logische Folge. – Frau Senatorin Bonde, da kann ich nur sagen – auch in Richtung der Koalition: Nehmen Sie sich ein Beispiel an der Stadt Leipzig. Zuletzt noch zwei Punkte: Sie führen in Ihrem Koalitionsantrag Inklusionstaxen auf. Es ist gut, dass Sie dafür einen Spiegelstrich übrig haben, aber dann hätte ich doch schon die Erwartung gehabt, dass Sie auch etwas dazu schreiben, was Sie besser machen wollen, denn wir wissen aus der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – IAS – auch, dass die Zahl der Inklusionstaxen trotz Förderprogrammen weiter hinter den Erwartungen herhinkt. Insofern würden wir stark dafür plädieren, den Antrag dort noch einmal zu schärfen. Zu guter Letzt schreiben Sie auch, Sie wollen mit dem Taxigewerbe in vom ÖPNV schlecht erschlossenen Gebieten ein Pilotprojekt veranstalten.
