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Sevim Aydin

SPD 11.12.2024 Sitzungen 19/58

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Berlin wächst, Berlin verändert sich, und leider sehen wir, wie der Druck auf den Wohnungsmarkt in den vergangenen Jahren enorm gestiegen ist. Dennoch haben wir heute etwas wirklich Wichtiges zu feiern. Heute hat der Bundesgerichtshof bekannt gegeben, dass die Berliner Mietpreisbremse rechtens ist, und damit eine Klatsche an diejenigen erteilt, die sich so sehr gegen dieses Instrument gestellt haben. [Beifall bei der SPD – Zuruf von Niklas Schenker (LINKE)] Für uns als SPD ist eines klar: Wohnen ist ein Grundrecht und kein Spekulationsobjekt. Gerade in Städten wie Berlin, wo die Mietpreise seit Jahren steigen und der Wohnungsmarkt angespannt ist, stehen wir in der Verantwortung, Menschen vor Ausbeutung und Mietwucher zu schützen. Obwohl es gesetzlich eine Regelung gegen Mietwucher gibt, ist dieses Gesetz in der Praxis leider kein besonders scharfes Schwert. Hier wurde es schon gesagt: Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz handelt ordnungswidrig, wer eine unangemessen hohe Miete verlangt, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und dabei die Zwangslage der Mieterinnen und Mieter ausnutzt. Doch genau hier liegt das Problem. Die Hürden, diesen Nachweis zu erbringen, sind in der Praxis oft unüberwindbar. Die Folge: Viele Bezirke haben die Verfolgung von Mietpreiserhöhungen eingestellt, weil die Erfolgsaussichten vor Gericht zu gering sind. Bis auf einen einzigen Fall in Reinickendorf konnte bisher in Berlin keine Mietpreisüberhöhung erfolgreich verfolgt werden, vor allem, weil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Länder ja Grenzen setzt. Gerade deshalb hat der Senat gemeinsam mit sechs Bezirken die AG Mietpreisüberhöhung gegründet, um konkret Fälle festzustellen, ermitteln, prüfen und ahnden zu können, um eine Änderung der Rechtsprechung hier in Berlin wie auch in Frankfurt herbeizuführen. Es reicht eben nicht nur irgendwie, dass man Fälle oder Verdachtsfälle hat, diese müssen auch gerichtlich überprüft werden. Diesen Weg geht Berlin gerade. [Beifall bei der SPD] Dennoch sieht es auch in Frankfurt so aus, dass sie an ihre Grenzen kommen und auch eine bundesgesetzliche Regelung anstreben. Das ist auch der Grund, warum wir als SPD hier in Berlin nun auch eine Bundesratsinitiative anstreben, die vorsieht, in § 5 Absatz 2 das Tatbestandsmerkmal „infolge der Ausnutzung“ durch „bei Vorliegen“ zu ersetzen und das Bußgeld zu erhöhen. Denn es ist nicht die Aufgabe der Mieterinnen und Mieter vor Gericht nachzuweisen, was ihr Vermieter wusste oder nicht wusste. Mietwucher muss unabhängig von der Zwangslage verfolgt und mit höherem Bußgeld sanktioniert werden. Dafür setzen wir uns als SPD-Fraktion ein und sind guter Zuversicht, dass unser Koalitionspartner hier mitgeht. Der Regierende Bürgermeister hat sich schon erfreulicherweise für einen besseren Schutz vor Mietwucher öffentlich ausgesprochen. Etwas muss mir unser Koalitionspartner auch nachsehen. Ich verstehe nicht, warum die Berliner CDU ausgerechnet Herrn Luczak als Spitzenkandidaten hier in Berlin aufstellt. Es war Herr Luczak, der in der Vergangenheit genau die Regelungen blockiert hat, die Mieterinnen und Mieter besser schützen sollten. [Zurufe von der AfD] Wir in Berlin erleben die Folgen hautnah, steigende Mieten, Verdrängung und Mietwucher. Ohne bundesweite Maßnahmen wie eine Mietpreisbremse ohne Schlupflöcher oder eine wirksame Länderöffnungsklausel haben wir auf Landesebene kaum Möglichkeiten, gegen solche Missstände vorzugehen. [Beifall bei der SPD] Es ist klar: Es war die FDP, die in der Ampelkoalition die nötigen Verbesserungen beim Mieterschutz verhindert hat. Dass die CDU jetzt ausgerechnet auf die Mieterschutzbremse setzt, ist ein fatales Signal an diese Stadt, wo 85 Prozent der Menschen zur Miete wohnen. [Beifall bei der SPD] Wir brauchen Schutz und klare Regeln auf Bundesebene. Dafür setzen wir uns als SPD ein. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD]

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