Dr. Ina Czyborra
Selbstverständlich sind wir, seit wir in diesem Prozess der Novellierung des Bundes sind, immer dabei, auf dem jeweiligen Erkenntnisstand auch Folgenabschätzungen zu machen. Es gab ja diesen Grouper, der uns letztes Jahr zur Verfügung gestellt wurde und mit dem angefangen wurde zu arbeiten. Auch die Häuser machen für sich diese Analysen. Die Häuser haben uns gemeldet, was sie in Zukunft tun wollen, aber sicherlich wird sich im Prozess der Planung da noch die eine oder andere Änderung ergeben. Wie gesagt: Mit dieser Folgenabschätzung können wir sagen, was nach heutigem Stand die Folgen dieses Gesetzes wären. Es geht aber darum, mit den Häusern gemeinsam dieses Gesetz bestmöglich umzusetzen. Insofern ist eine Folgenabschätzung für die einzelnen Häuser nur ein kleiner Baustein. Insgesamt geht es selbstverständlich darum, die Versorgungsbedarfe in dieser Stadt zu ermitteln. Das ist auch ein ganz normaler Schritt in der Krankenhausplanung. Wir gucken, von welchen Bedarfen für die Zukunft wir ausgehen, und dann gehen wir mit den Häusern in die Debatte, wer welche dieser Bedarfe in welcher Region dieser Stadt abdeckt. Wie ich schon sagte: In diesem Prozess sind wir. Es gibt keine Verzögerungen, und wir gucken natürlich permanent, welche Entscheidung welche Auswirkungen für die Regionen dieser Stadt und die Versorgung haben würde, um am Ende ein sehr gutes Ergebnis für die Versorgung in dieser Stadt zu erreichen.
