Dr. Felor Badenberg
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Wesener! Die Entscheidung, einzelne Zuwendungsbescheide zurückzunehmen, ist natürlich im Haus geprüft worden, und zwar, das werden Sie sicherlich wissen, sind in meinem Haus fast ausschließlich Juristinnen und Juristen eingesetzt. Insofern ist das keine Entscheidung, die ins Blaue hinein getroffen worden ist. Also die Rücknahmebescheide sind rechtlich aus meiner Sicht zulässig. – Vielen Dank!
