Dr. Felor Badenberg
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Wojahn! Wenn Zuwendungsbescheide erstellt worden sind, sind die unter dem Vorbehalt des Haushalts erstellt worden. Eine Rücknahme erfolgt natürlich nur in den Fällen, wo es auch gesetzlich möglich ist. Eine andere Möglichkeit gibt es ja nicht. Ich kann jetzt nicht die Auswirkungen, die dahinter stehen, für die einzelnen Unternehmen abschätzen, das ist auch nicht mein Job, sondern die Zuwendungsbescheide, sofern sie bereits ergangen sind, sind unter Vorbehalt gestellt worden, und die Träger sind informiert worden.
