Jeannette Auricht
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage, wie wir Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen können, ist eine Aufgabe, die mit großer Verantwortung verbunden ist. Es geht um Gerechtigkeit, um Teilhabe, um die Anerkennung des Potenzials, das Menschen mit Behinderung in unsere Gesellschaft einbringen. Gleichzeitig dürfen wir aber nicht den Fehler machen, Forderungen aufzustellen, die zwar gut klingen, in der Praxis aber schwer umsetzbar sind oder gar nicht umgesetzt werden sollen. Das hilft niemandem, weder den Betroffenen noch der Gesellschaft. Es ist ein Beschluss der Behindertenkonferenz, berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung voranzutreiben. Es geht darum, ungenutztes Potenzial zu erschließen, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen. Doch die Praxis sieht leider oft anders aus. Das Potenzial vieler Menschen mit Behinderung bleibt oft ungenutzt, weil sie keine Chance erhalten, ihre Kompetenzen einzubringen. Ihr Vorschlag, die Einrichtung einer Beratungsstelle zu prüfen, die sowohl Betroffene als auch Arbeitgeber unterstützen soll, mag erst mal sinnvoll erscheinen, aber neue Institutionen zu schaffen, bringt nur dann etwas, wenn sie wirklich Mehrwert liefern und nicht nur zusätzliche Bürokratie bedeuten. [Beifall bei der AfD] Wir müssen sicherstellen, dass die Einrichtung einer Beratungsstelle nicht zu einer politischen Symbolhandlung verkommt, die zwar gut gemeint ist, aber in der Praxis wenig bewirkt. Daher möchte ich betonen, dass es klug und notwendig ist, zuerst die bestehenden Strukturen genau zu prüfen; Sie haben es ja schon gesagt. – Das hätten Sie auch schon machen können; davon mal abgesehen. – Wir haben bereits funktionierende Ansätze, die aber oft nicht ausreichend gefördert oder bekannt sind. Das ist auch richtig. Vielleicht sollten Sie erst einmal hier ansetzen und stärken, was schon existiert. Doppelstrukturen und ineffiziente Maßnahmen helfen niemandem und sind eine Verschwendung von Ressourcen, die wir uns – das haben wir ja nun heute oft gehört – schon überhaupt nicht leisten können. Lassen Sie mich auch noch eine weitere Sorge aussprechen. Der Prüfprozess für eine mögliche Beratungsstelle darf nicht dazu führen, dass benötigte Unterstützung auf die lange Bank geschoben wird. Menschen mit Behinderung, die jetzt auf Hilfe angewiesen sind, können es sich nicht leisten, auf unbestimmte Zeit hingehalten zu werden. Es wäre fatal, wenn die Prüfung zum Selbstzweck wird und die eigentliche Aufgabe, nämlich die Förderung der Teilhabe, in den Hintergrund rückt. Wir erwarten, dass diese Prüfung konkrete und umsetzbare Ergebnisse liefert, die sich klar an den Bedürfnissen der Menschen orientieren, oder auch klar sagt, wir brauchen diese Beratungsstelle nicht. Ziel muss es jedenfalls sein, effektiv und realistisch Lösungen zu finden, denn Menschen mit Behinderung verdienen keine Debatte ohne Ergebnis, sondern konkrete Perspektiven und Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Prüfen Sie, prüfen Sie aber bitte nicht zu lange, denn was die Betroffenen auf jeden Fall nicht brauchen, ist, auf die lange Bank geschoben und hingehalten zu werden. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]
