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Björn Wohlert

CDU 05.12.2024 Sitzungen 19/57

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Berliner Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Beratung ist immer dann gut, wenn sie kompetent erfolgt. Das heißt, es geht darum, nicht einen bestimmten Weg vorzugeben, sondern die Möglichkeiten, die sich auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung bieten, ohne eigene Interessen, zum Beispiel auch von Werkstätten, aufzuzeigen. Eine solche unabhängige Beratung zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt ist aus unserer Sicht deshalb besonders wichtig. Es wurde schon angesprochen, es handelt sich bei dem Antrag um einen Prüfauftrag. Der eine Grund ist selbstverständlich – wir haben es schon mehrfach heute diskutiert –: Wir befinden uns in Zeiten, in denen wir den Haushalt konsolidieren müssen. Das heißt, wir wissen heute noch nicht, welches Budget wir für eine solche Beratungsstelle möglicherweise zur Verfügung haben. [Katina Schubert (LINKE): Gar keins!] Und auch ein weiteres Argument wurde genannt: Wir müssen selbstverständlich betrachten, welche Beratungsangebote es schon gibt. Das ist vielleicht noch relativ schnell zu leisten. Aber wir wollen in der Prüfung natürlich auch ganz intensiv schauen, wie diese Beratungsangebote bisher genutzt werden. Welche Gründe gibt es dafür, dass bestimmte Angebote noch nicht genutzt werden? Wir haben – auch das wurde angesprochen – die Teilhabefachdienste, die eine Beratungsaufgabe haben, oder die Reha-Berater. Natürlich sind sie unabhängig, aber die Frage ist, wie wir da noch nachsteuern können. Wir hatten in der Vergangenheit immer wieder auch neue Beratungsangebote. Warum haben die möglicherweise nicht funktioniert? Warum konnten wir die nicht in ein Gesamtsystem einfügen? Bei allen Beratungsstellen muss aber für uns wichtig sein, dass es nahe Angebote sind, leicht ansprechbare Angebote, einerseits für Menschen mit Behinderung, aber andererseits auch für potenzielle Arbeitgeber. Die Kompetenz, die ich angesprochen habe, die so eine Beratungsstelle mitbringen muss, kann natürlich auch aufgrund von Erfahrungen im Umgang mit vollerwerbsgeminderten Menschen, also insbesondere, wie sie auch in Werkstätten vorliegt, eingebracht werden. Wenn es den Verdacht gibt – das wird auch immer wieder mal in öffentlichen Debatten geäußert –, dass in den Werkstätten nicht hinreichend über die Möglichkeit der Beschäftigung außerhalb von Werkstätten beraten wird, dann müssen wir auch an diesen Strukturen mit vorhandenen Netzwerkpartnern arbeiten, Übergänge gut vorbereiten und auch begleiten. Der Abschlussbericht der Entgeltstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales empfiehlt jedenfalls ein verpflichtendes Integrations- und Überleitungsmanagement auch in Werkstätten. Manche haben dies, manche haben dies bisher nicht. Ich glaube, wir können auch in Zusammenarbeit mit Werkstätten über Anreizmodelle nachdenken, wie wir mehr erfolgreiche Vermittlungen auch von den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt organisieren können. [Beifall bei der CDU – Beifall von Torsten Schneider (SPD)] Wir müssen auch bei der Prüfung einer unabhängigen Beratungsstelle abwägen, welche vorhandenen Strukturen zielgerichtet ausgebaut werden müssen, um Lücken zu schließen, oder ob ein ganz neues Beratungsangebot die dargelegte Kompetenz alleine mitbringt oder mitbringen kann. Wichtig ist jedenfalls, dass die mögliche Schaffung einer Beratungsstelle erkennbar und sicher zu mehr Qualität und Kompetenz in der Beratung führt und nicht nur zu Mehrausgaben. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Torsten Schneider (SPD)]

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