Dr. Petra Vandrey
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! KI in der Justiz ist ein wichtiges Thema. Wozu brauchen wir aber einen solchen Antrag der Koalition? Wieso braucht der Senat erst einen Auftrag des Abgeordnetenhauses, um sich mit Experten und Expertinnen zur KI in der Justiz auszutauschen? Das sollte doch eigentlich ohnehin Aufgabe des Justizsenats sein. [Beifall bei den GRÜNEN und der SPD] Immerhin gibt der Antrag nun allen Fraktionen die schöne Gelegenheit, etwas zur KI in der Justiz zu sagen. Aus unserer Sicht als Grüne birgt die KI in vielen Bereichen, natürlich auch in der Justiz, ein immenses Potenzial. KI wird immer häufiger eingesetzt werden, auch an den Gerichten. In vielen Anwaltskanzleien ist der Einsatz von KI übrigens längst Standard. Es werden die Effizienzgewinne und die Genauigkeit der KI gelobt. So kann KI zum Beispiel genutzt werden, um die Auswertung großer Datenmengen zu vereinfachen, beispielsweise in Massenverfahren oder bei großen Wirtschaftskriminalitätsverfahren. Das kann die Arbeit extrem erleichtern. Genau deshalb wird die KI in der Justiz zu Recht von vielen gefeiert. Dennoch gilt es bei aller berechtigten Euphorie auch die Risiken in den Blick zu nehmen. Die Kritik an der KI, an der Justiz, bezieht sich oft auf die Frage der richterlichen Unabhängigkeit, darauf, dass es am Ende ein Mensch sein muss, der in Gerichtsverfahren entscheidet. Einer unserer Verfassungsrichter äußerte kürzlich dazu: Bürgerinnen haben einen Anspruch auf das Urteil eines Menschen, der nicht nur über Fachwissen verfügt, sondern auch über Empathie und über Lebenserfahrung. Er befürchtet, dieser Anspruch werde tangiert, wenn Richtern und Richterinnen die Nutzung entscheidungserheblicher Software vorgegeben wird. So weit sind wir natürlich noch nicht. Es besteht große Einigkeit darüber, dass letztlich ein Mensch zu entscheiden hat. Das halten wir als Grüne für richtig. Aber ein durchaus denkbares Modell ist folgendes: Nehmen wir an, die KI lädt eine gesamte Verfahrensakte an und erstellt dann einen Vergleichsentwurf. Wenn die Parteien damit einverstanden sind, kommt der Vergleich mit dem Inhalt zustande, ohne dass das Gericht auch nur in die Akte geschaut hat. Das hört sich total verrückt an, ist derzeit auch noch nicht realisierbar, aber durchaus im Bereich des Machbaren. Die große Frage wird immer sein: Wie viel darf die KI im Justizbereich? Wie viel Mensch brauchen wir in der Justiz? Auf die Schnittstelle zwischen Maschine und Mensch wird es ankommen. Wir werden künftig KI in der Justiz haben, so viel steht fest. Was wir gleichzeitig brauchen, sind gute Juristinnen und Juristen, die damit umgehen können, und gut umgehen, das heißt nicht nur, mit der Technik klarzukommen. Gut umgehen mit KI heißt auch, weiter selbst zu denken und nicht einfach nur KI-generierte Entscheidungen zu übernehmen. Auf einen weiteren wichtigen Aspekt im Zusammenhang mit der KI möchte ich hinweisen: Die mögliche Diskriminierung, nicht unwichtig. Auch die mögliche Diskriminierung nämlich durch KI-basierte Abläufe muss bedacht werden. Hierzu gibt es schon jetzt eine breite Diskussion in vielen Bereichen, ob in Bewerbungsverfahren oder in anderen Verfahren, beispielsweise bei der Vergabe staatlicher Leistungen. Immer öfter übernehmen automatisierte Systeme Entscheidungen. Es werden Wahrscheinlichkeitsaussagen auf der Grundlage von pauschalen Gruppenmerkmalen getroffen. Was auf den ersten Blick ganz objektiv wirkt, kann Stereotype reproduzieren und Vorurteile schaffen. Es gilt also, sensibel zu sein im Umgang mit der KI und dem Datenschutz. Es braucht Schulungen der Juristinnen und Juristen, die die KI einsetzen. Wir fordern als Grüne: Der verantwortliche Umgang mit KI muss künftig schon Gegenstand der juristischen Ausbildung sein. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] – An der richtigen Stelle geklatscht. Abschließend noch Folgendes, da die Redezeit zu Ende geht, weil Berlin im Moment von den Haushaltskürzungen der Koalition in Atem gehalten wird: Die Koalition möchte bei Sicherheit nicht sparen, heißt es, sagte Kai Wegner. Möglicherweise ist es der Koalition aber entgangen, dass zur Sicherheit auch Datensicherheit gehört. [Beifall von Bettina Jarasch (GRÜNE)] – Merci! – Wir als Grüne halten es für richtig, dass bei Gerichten, Polizei und Feuerwehr nicht so viel gespart wird. Sicherheit hört aber nicht auf bei Polizei und Feuerwehr. Sicherheit ist auch IT-Sicherheit. Bei der IT sparen CDU und SPD aber in einer Größenordnung, dass schon die Chefin des ITDZ nun vor einem Gefährdungspotenzial bei der IT warnt. Die Einsparungen im IT-Bereich halten wir nicht nur für falsch, wir halten sie für gefährlich. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Anne Helm (LINKE) und Niklas Schrader (LINKE)]
