Cornelia Seibeld
Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Schmidt! Der Bundesrat hat am 18. Oktober auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld zukünftig gesetzlich zu verankern. Mit dem Schreiben vom 6. November 2024 hat das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend dem Bundesrat eine entsprechende Stellungnahme übersandt. In dem Schreiben teilt die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin mit, dass die Bundesregierung die bedeutende Rolle von Pflegeeltern für Kinder in schwierigen Lebenssituationen anerkenne, und die Bundesregierung wird diesen Anspruch entsprechend prüfen. Diese Prüfung umfasse unter anderem die Vereinbarkeit mit bestehenden Unterstützungsleistungen für Pflegefamilien und die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Und was ich besonders begrüße: Innerhalb dieser Prüfung wird die Bundesregierung auf die Modelle auf Landesebene und da insbesondere auf das Modell in Berlin zurückgreifen und die Erfahrungen in diese Prüfung miteinfließen lassen, sodass ich denke, dass wir schon Ende 2025 einen Schritt weiter sein können und werden, so hoffe ich. – Danke!
