Dr. Hugh Bronson
Liebe Frau Seidel! Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Ich möchte noch einmal betonen: Es geht hier nicht – und das hat im Antrag auch nirgendwo gestanden – um eine grundsätzliche Alterseinschätzung jedes einzelnen Bewerbers. [Katrin Seidel (LINKE): Doch!] Es geht um diejenigen, die ohne Identifikationsdokumente dort sind. Das ist ein wichtiger Unterschied. [Beifall bei der AfD] Hier wird nicht pauschal alles durchgemessen, sondern nur Leute ohne Papiere. Dann ist immer wieder von der Inaugenscheinnahme die Rede. Das könnte man vielleicht bei einem 18-Jährigen machen. Aber was ist denn mit der Strafmündigkeit? Wie wollen Sie erkennen, ob jemand 12, 13, 14, 15 ist? In Deutschland beginnt die Strafmündigkeit mit 14. Da gelten auf einmal ganz andere Regeln. Dann sprechen Sie vom Kinderschutz. Der Kinderschutz liegt auch mir und liegt auch uns am Herzen. Sie erinnern sich vielleicht an die 15-jährige Mia. Sie wurde in Kandel erstochen, im Drogeriemarkt, von einem jungen Afghanen, der vorgab, 15 zu sein. Es stellte sich heraus, er war 17. Schließlich war er 20; es gab eine Altersfeststellung. Wenn Ihnen tatsächlich das Kindeswohl am Herzen liegt, dann denken Sie doch bitte auch mal an diejenigen, die von dieser Betrugsmasche betroffen sind und auch an diejenigen, die dadurch vielleicht ihr Leben verloren haben. – Danke! [Beifall bei der AfD]
