Marianne Burkert-Eulitz
Sehr geehrter Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin von der CDU hat Ihnen ja, glaube ich, sehr gut erklärt, wie die Rechtslage gerade ist. Wenn Sie die jungen Leute loswerden wollen, sie insbesondere aus der Jugendhilfe heraus haben wollen, dann müssten Sie eigentlich im Bundestag entsprechende Anträge stellen, denn da wird das SGB VIII verhandelt. Wenn Sie da ein bisschen geguckt hätten, wüssten Sie, dass 2016 gerade die Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen komplett neu geregelt wurde. In § 42 a bis f gibt es eine intensive Beschäftigung mit allem – vom Clearing über die Verteilung der sogenannten UMA bis hin zum § 42 f zur Altersfeststellung. Dort wurden Entscheidungen, die das Land Berlin zum Handeln zwingen und auch den Rahmen vorgeben, festgelegt. Das hat uns damals nicht so ganz gepasst, aber das ist die Rechtslage. Wenn Sie die jungen Leute aus der Jugendhilfe heraushaben wollen – und ich weiß auch nicht, was Sie gerade für eine Debatte führen; im Grunde genommen geht es um die Inobhutnahme und nicht um Asylrechtliches und andere Sachen –, werden Sie sie natürlich auch nicht so einfach los, weil es den § 41 gibt, mit dem junge Volljährige Hilfen beantragen können. Selbstverständlich können unbegleitete Minderjährige – oder dann auch nicht mehr Minderjährige, junge Erwachsene – diese Hilfen in Anspruch nehmen, und sie machen das auch. Dazu werden wir Ihnen natürlich auch raten, denn es ist natürlich auch der beste Weg, sie gut zu integrieren, wenn man sie entsprechend unterstützt. An der Stelle ist das Jugendhilfesystem genau das richtige für sie. – Deswegen ist dieser Antrag abzulehnen. Vielen Dank noch einmal an die CDU für diese klaren Worte. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Mirjam Golm (SPD)]
