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Lilia Usik

CDU 07.11.2024 Sitzungen 19/55

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit dem Antrag der AfD-Fraktion, eine verpflichtende medizinische Altersfeststellung für minderjährige Geflüchtete ohne ausreichende Identitätsdokumente einzuführen. Als CDU-Fraktion lehnen wir diesen Antrag ab. Ich werde das sehr sachlich begründen und auf Ihre Argumentation, Herr Dr. Bronson, eingehen. Erstens, die Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erfolgt bereits durch bewährte Verfahren, wie sie im § 42, Absätze 1 und 2 des Sozialgesetzbuches VIII verankert sind. Wenn keine Ausweisdokumente vorgelegt werden, wird die Altersprüfung zunächst im Rahmen einer qualifizierten Inaugenscheinnahme durchgeführt. Hierzu wird ein interdisziplinäres Team eingesetzt, bestehend aus Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Landesjugendamtes sowie Psychologinnen und Psychologen eines freien Trägers der Jugendhilfe. Diese Fachleute führen eine umfassende und strukturierte Einschätzung durch, um das Alter der geflüchteten Person zu bestimmen. In Zweifelsfällen wird eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung vorgesehen, allerdings nicht als obligatorische, sondern als gezielt eingesetzt Maßnahme. Zweitens, Sie haben über das medizinische Altersgutachten als präzise und belastbare Methode gesprochen, was in der Realität leider nicht zutrifft. [Beifall von Martin Matz (SPD)] Selbst durch ein medizinisches Altersgutachten lässt sich das exakte Alter nach aktuellem wissenschaftlichen Stand nicht feststellen. Das Gutachten kann nur das sogenannte „höchste Mindestalter“ ermitteln, das nicht immer die tatsächliche Volljährigkeit des Betroffenen anzeigt. Eine Fehlertoleranz von 1 bis 2 Jahren macht das Verfahren gerade bei Personen um die Volljährigkeitsgrenze nicht zuverlässig. Drittens, ein medizinisches Altersgutachten ist für die öffentliche Verwaltung mit erheblichen Kosten verbunden. Diese Untersuchung sollte daher nur dann eingesetzt werden, wenn andere Prüfverfahren zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt haben. Nur, wenn nach zweiter Inaugenscheinnahme weiterhin erhebliche Zweifel bestehen, wird ein medizinisches Altersgutachten eingeleitet. Diese Stufenregelung stellt sicher, dass nur in tatsächlichen Zweifelsfällen ein teures, aber auch ungenaues medizinisches Verfahren zur Anwendung kommt. Viertens, der Antrag der AfD fordert pauschal und ohne Rücksicht auf individuelle Situationen eine verpflichtende Anwendung eines medizinischen Verfahrens. Dies widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das zentrale Grundlage unseres Rechtsstaates ist. Unsere Verfahren zur Altersfeststellung stellen den Schutz der Persönlichkeitsrechte sicher und greifen nur bei hinreichendem Anlass auf medizinische Methoden zurück. Eine verpflichtende Anwendung, wie sie die AfD fordert, kriminalisiert pauschal junge Geflüchtete und unterstellt Ihnen auch Falschangaben. Wir als CDU lehnen Ihren Antrag entschieden ab. Es ist unwirtschaftlich, ungenau und unverhältnismäßig. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

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