Damiano Valgolio
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Pätzold! Bei so einer edlen Familiengeschichte, so vielen Betriebsräten in der Familie, will ich Ihnen auch einmal eine Freude machen. Wir werden dem Antrag zustimmen. Das ist selbstverständlich. Wenn von der Koalition schon einmal etwas so Vernünftiges kommt, sind wir natürlich dabei. [Beifall von Anne Helm (LINKE) – Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Das kommt ja nicht allzu oft vor, aber hier kann man guten Gewissens sagen, dass das vernünftig ist. Es geht allerdings nicht weit genug. Dazu komme ich gleich. Der Kollege Meyer hat ausführlich das Betriebsverfassungsgesetz zitiert. Da steht drin, dass die Existenz von Betriebsräten im Betrieb eigentlich der Normalzustand ist, allerdings zwingt das Gesetz niemanden, einen Betriebsrat zu wählen. Kein Unternehmen, keine Belegschaft muss das machen, sondern das ist eine freie Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb, ob sie sich gerademachen und eine Interessenvertretung bilden wollen. Deswegen darf man auch kein Unternehmen, weder öffentlich noch nichtöffentlich, dafür bestrafen, dass es keinen Betriebsrat gibt. Was man aber von Unternehmen verlangen muss, gerade von öffentlichen, ist, dass sie die Bildung von Betriebsräten nicht unterlaufen und behindern. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN] Wenn in einem öffentlichen Unternehmen wie bei Grün Berlin eine sogenannte alternative Mitarbeitervertretung gebildet wird – so habt ihr das genannt, eigentlich sind das Pseudovertretungen –, dann ist das doch nichts anderes als die Behinderung von echten Vertretungsgremien, nämlich Betriebsräten. Solche alternativen Vertretungen werden immer von oben gebildet, und sie haben immer den Effekt, die Bildung von Betriebsräten zu verhindern, ob das gewollt ist oder nicht. Es sind immer Pseudogremien, weil diejenigen, die sich da engagieren, keine Rechte haben, die können nichts durchsetzen. Sie sind noch nicht einmal gegen Kündigungen vom Arbeitgeber geschützt. Deswegen können sie sich nicht gerademachen, deswegen können sie auch nichts durchsetzen, deswegen sind sie auch keine Interessenvertretung, sondern Pseudogremien. Deswegen ist es völlig richtig, wenn hier beantragt wird, dass so etwas nicht stattfinden soll und schon gar nicht in öffentlichen Unternehmen. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Christoph Wapler (GRÜNE)] Allerdings scheint mir die Existenz von solchen Pseudovertretungen in den öffentlichen Unternehmen kein Massenphänomen zu sein. Es gibt aber andere Zustände in öffentlichen Unternehmen in Berlin, die eine effektive Mitarbeitervertretung oft verhindern. Das sind die vielen Ausgründungen von Töchtern, die BT bei der BVG, die CFM bei der Charité, die Servicegesellschaft beim Deutschen Technikmuseum zum Beispiel oder auch die VSG, die Servicegesellschaft bei Vivantes. Das sind ausgegründete Töchterunternehmen, die eigene Betriebsräte haben, aber von denen hören wir oft, dass sie gar nicht richtig mitbestimmen und auf die Unternehmenspolitik Einfluss nehmen können, weil die Entscheidungen im Mutterunternehmen getroffen werden. Deswegen ist es zwingend erforderlich; wenn man sagt: Wir wollen effektive Mitbestimmung in den öffentlichen Unternehmen –, wie der Kollege Meyer und der Kollege Pätzold das gemacht haben, dann muss man auch dafür sorgen, dass diese Töchter wiedereingegliedert werden. Da höre ich leider relativ wenig von der Koalition. Ich glaube, wir waren da auf einem ganz guten Weg unter Rot-Rot-Grün und haben viele Eingliederungen auf den Weg gebracht. Mir scheint das gestoppt zu sein, unter anderem beim Technikmuseum und in anderen öffentlichen Betrieben. Das ist ein Riesenproblem. Vielleicht guckt ihr auch noch mal darauf, wenn ihr hier so kämpferische Reden schwingt und so eine große Familientradition habt! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von André Schulze (GRÜNE) und Christoph Wapler (GRÜNE)] Was kann man noch machen, um der Behinderung von Betriebsräten, auch in der freien Wirtschaft, als Berliner Senat, als Land Berlin entgegenzuwirken? – Man kann natürlich dafür sorgen, dass die Unternehmen, die rechtswidrig gegen die Gründung von Betriebsräten oder gegen die Arbeit von Betriebsräten vorgehen, sich einer effektiven – das sind ja Straftaten – Strafverfolgung ausgesetzt sehen. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von André Schulze (GRÜNE) und Christoph Wapler (GRÜNE)] Das findet in Berlin leider überhaupt nicht im notwendigen Maße statt. Ich habe das vor Kurzem noch mal abgefragt. In den letzten fünf Jahren wurden alle Verfahren nach Anzeigen wegen der Behinderung von Betriebsratsarbeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Es wurde keine einzige Anklage vor dem Strafgericht erhoben, geschweige denn, dass es eine Verurteilung gab. Das hat alles nicht stattgefunden. Das liegt nach meiner Auffassung daran, dass die Staatsanwälte, die dafür zuständig sind, gar nicht in der Lage sind, so etwas vor Gericht zur Anklage zu bringen. Auch da haben wir als Rot-Rot-Grün ganz gute Vorarbeiten geleistet. Wir haben eine sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaft gebildet. Alle diese Anzeigen landen jetzt bei einer Fachabteilung innerhalb der Wirtschaftsstaatsanwaltschaft. Allerdings sind diese Kolleginnen und Kollegen oft offensichtlich nicht voll in der Lage, das auch vor Gericht zu bringen. Deswegen haben wir vorgeschlagen, dass dort arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Schulungen für diese Staatsanwälte stattfinden. Was hat die Justizverwaltung darauf geantwortet? – Das sei nicht nötig, weil es so wenige Anzeigen wegen der Behinderung der Betriebsratsarbeit gebe. – Das halte ich für zynisch, denn es ist ja genau andersherum. Viele Kolleginnen und Kollegen, die als Betriebsräte in ihrer Arbeit behindert werden, trauen sich gar nicht, Anzeige zu erstatten, oder wollen das gar nicht machen, weil sie wissen, dass es am Ende eingestellt wird. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Christoph Wapler (GRÜNE)] Deswegen sind geschulte, gute Staatsanwälte, die dem nachgehen können, ein wichtiger Schritt dafür, dass es auch zu mehr Anzeigen kommt und dass die Betriebsräte in Berlin wirklich besser geschützt werden. Also, lieber Kollege Meyer, lieber Kollege Pätzold! Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Aber wenn Sie dem Ganzen vielleicht noch ein bisschen mehr Bumms und Durchschlagskraft und mehr Glaubwürdigkeit verleihen wollen, sorgen Sie doch bitte auch für eine Eingliederung der Töchter und machen Sie vielleicht ein bisschen Druck auf Ihre Justizsenatorin, damit sie den Arbeitgebern, die Betriebsräte fertigmachen wollen im privaten Sektor, in den Arm fällt. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
