Carsten Ubbelohde
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion über die Digitalisierung der Belehrung nach § 42 und 43 Infektionsschutzgesetz, kurioserweise bekannt als Rote Karte, ist auch aus Sicht der Berliner AfD-Fraktion zu führen, sowohl hinsichtlich der Verwaltungseffizienz als auch der gesundheitspolitischen und der gesundheitlichen Aspekte. Wer im Berufsleben in direktem Kontakt mit Lebensmitteln steht, muss dahingehend gesund sein, dass er selbst darüber keine Krankheiten übertragen kann. So weit klar, so weit gut. Zudem müssen auch diverse weitere Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die Rote Karte dient gegenüber dem Arbeitgeber und befugten Dritten als Nachweis, dass das der Fall ist. Das ist nicht zuletzt im Interesse der Verbraucher. So weit die Theorie. In der Praxis sind die Voraussetzungen, eine Rote Karte ausgestellt zu bekommen, auffallend leicht zu erfüllen. Im Ergebnis reicht es aus, dass Antragsteller ein Belehrungsvideo ansehen und einen Selbstauskunftsbogen ausfüllen. Treten bei diesem Standardverfahren keine Auffälligkeiten auf, bekommen sie die Rote Karte ohne ärztliche Untersuchung. Aus diesem Grund müsste bereits aus gesundheitspolitischer Sicht das ganze Verfahren auf den Prüfstand gestellt werden. Die Berliner AfD-Fraktion sieht deshalb in dem vorliegenden Antrag grundsätzlich erhebliches Potenzial, aber auch Herausforderungen, die es abzuwägen gilt. In erster Linie steht die Frage im Raum, inwieweit eine digitale Transformation dieses Belegungsverfahrens zum einen zu einer Effizienzsteigerung beitragen kann und zum anderen die präventive Gesundheitsvorsorge nicht nur erhalten, sondern nachhaltig verbessern helfen kann. So würde eine digitale Durchführung der Erstbelehrung zur Lebensmittelpersonalhygiene nicht nur den Zugang erheblich erleichtern, sondern auch die Gesundheitsämter durch den Wegfall von Vor-Ort-Terminen – das wurde schon angesprochen – entlasten. [Beifall bei der AfD] Menschen könnten flexibel und ortsunabhängig an den Schulungen teilnehmen, und so der organisatorische Aufwand erheblich reduziert werden. Aber natürlich sind auch bei einer digitalisierten Durchführung die Aspekte des Datenschutzes ernst zu nehmen. Konkret geht es um die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten, die nach der Datenschutz-Grundverordnung – Sie wissen das – ausdrücklich als besonders schutzwürdig gelten. Die Vorgänge der Datenverarbeitung müssen so ausgestaltet werden, dass die Risiken minimiert werden, dass Daten an Unberechtigte abfließen könnten. Dies erfordert ein durchdachtes technisches und organisatorisches Konzept, um den Anforderungen an den Schutz dieser sensiblen Daten zu genügen. Eine mögliche Verbesserung könnte darin bestehen, den Unternehmen die Verantwortung der Durchführung der Erstbelehrung zu übertragen, sofern sie über die notwendigen Ressourcen und Standards verfügen. Das könnte zu einer praxisnäheren, auf unternehmensspezifische Bedürfnisse zugeschnittenen Belehrung führen. Allerdings bleibt die Überwachung der Einhaltung der behördlichen Standards essenziell. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter die grundlegenden Grundsätze der Hygiene vollständig verstanden und verinnerlicht haben. Sofern es auch weiterhin dabei bleiben soll, dass eine Rote Karte auch ohne ärztliche Begutachtung ausgestellt werden kann, würden wir als AfD-Fraktion weiterhin anregen, dass einige variable Prüfungsfragen gestellt werden, um erkennen zu können, ob ein Antragsteller die grundlegenden Hygienemaßnahmen auch wirklich verstanden hat. Selbstverständlich bietet eine digitale Lösung Vorteile in puncto Nachvollziehbarkeit und Kontrolle. Zertifikate und Teilnahmebestätigungen können digital gespeichert und einfach abgerufen werden. Dies verringert das Risiko von Fälschungen und hilft, die Integrität des Prozesses zu gewährleisten. Eine automatisierte Erinnerung an die Erneuerung der Roten Karte könnte zudem sicherstellen, dass alle Mitarbeiter stets aktuell belehrt sind – ein weiterer positiver, praktischer und sinnvoller Aspekt. Die Digitalisierung muss auch im Kontext der Kosten und Zeiteffizienz betrachtet werden. Eine moderne Verwaltung muss bestrebt sein, Verwaltungsprozesse schlanker zu gestalten und Ressourcen sinnvoll einzusetzen; das wurde in dieser Diskussion ja schon genügend deutlich. Die Umstellung des Belehrungsverfahrens auf ein digitales Format bietet hier auch aus Sicht der AfD-Fraktion erhebliche Chancen zur Effizienzsteigerung sowohl aufseiten der Behörden als auch aufseiten der betroffenen Unternehmen. Die Digitalisierung der Belehrung nach §§ 42 und 43 wäre ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Verwaltung. Selbstverständlich gilt es, diesen Weg mit Bedacht zu gehen, um alle Chancen, aber auch alle Risiken angemessen zu berücksichtigen. Auf jeden Fall ist das eine große Chance, von der aktuellen bürokratischen Pflichtübung hin zu einer wirklich aus gesundheitspolitischer Sicht sinnvollen Roten Karte mit wirklicher Aussagekraft für alle Beteiligten zu kommen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die hygienische Gesundheitsvorsorge auch tatsächlich präventiv erfüllt ist. Nun gilt es, zu starten und das umzusetzen. – Danke! [Beifall bei der AfD]
