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Cornelia Seibeld

07.11.2024 Sitzungen 19/55

Vielen Dank! – Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Krüger! Ich bedauere es sehr, dass Sie die ganzen Maßnahmen, die wir jetzt tatsächlich getroffen haben, um nicht nur für Musikschullehrkräfte, sondern insbesondere auch bei den Volkshochschulen vorübergehend Sicherheit und Stabilität hineinzubringen, so wenig schätzen. Wir schauen in andere Bundesländer, und ich sage Ihnen ganz deutlich: Dort ist es Aufgabe der Kommunen, und da sieht es noch viel chaotischer aus. Ich sage Ihnen das auch aus Sicht der KMK-Präsidentschaft, als Vizepräsidentin, dass wir da sehr intensiv über diese Themen debattieren, und wir brauchen eine bundeseinheitliche Lösung. Das Herrenberg-Urteil ist lange Zeit unberücksichtigt geblieben, denn es betrifft eben nicht nur Musikschullehrkräfte oder Volkshochschuldozenten, sondern sämtliche Tätigkeiten, die das Thema Honorartätigkeit mitbetreffen. Das geht noch viel weiter: Das geht in den journalistischen Bereich, das geht in den Wissenschaftsbereich hinein, und ich bin sehr froh und sehr dankbar, dass Berlin da eine Vorreiterrolle einnimmt und dieses Drei-Stufen-Modell beschlossen hat. Sie wissen, dass wir finanziell gar nicht in der Lage sind, ad hoc alle Honorarkräfte – beispielhaft der Volkshochschulen und Musikschulen – in den Landesdienst oder in die Festanstellung zu überführen. Das Zweite, Herr Krüger: Ich empfehle Ihnen, zu den Kolleginnen und Kollegen zu gehen. Viele wünschen sich diese Festanstellung gar nicht, sondern würden gern in dem Modus, in dem sie die ganzen Jahre tätig waren, weil sie noch andere Tätigkeiten nebenher ausüben, weiter verfahren. Wir haben mit den drei Säulen, die wir jetzt haben, dort Spielraum geschaffen. Ich freue mich auch, dass die Rentenversicherung momentan die Prüfungen ausgesetzt hat, wir alle Bezirksstadträte und Bezirksbürgermeister über das Verfahren informieren konnten und somit Rechtssicherheit beim Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen in den Bezirken herstellen konnten. Weiterhin findet permanent ein Austausch mit der Deutschen Rentenversicherung statt – mit dem Ziel, für alle Bundesländer gemeinsam eine Lösung zu finden. Da gibt es unterschiedliche Wege. Ob es das Drei-Säulen-Modell ist, ob es eine Ausnahmeregelung ist – das ist nicht Aufgabe des Landes Berlin. Wir haben für den Interimszeitpunkt eine Lösung gefunden. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung für diese Kolleginnen und Kollegen, die bei dem Herrenberg-Urteil nicht berücksichtigt wurden, und dessen Tragweite man am Anfang auch nicht erfasst hat, jetzt wieder Sicherheit herzustellen. Da gibt es juristisch verschiedene Möglichkeiten. Das wird nicht im Land Berlin entschieden. Wir haben jetzt für unsere Kolleginnen und Kollegen Maßnahmen ergriffen, hoffen aber genau wie Sie, dass wir dort schnellstmöglich wieder Stabilität herstellen können.

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