Niklas Schenker
Ich habe wirklich das Gefühl, dass es auch unparlamentarisch ist, ehrlich gesagt, auf welches Niveau Sie sich jetzt hier herablassen. Wir sind nicht im Kindergarten, in dem wir uns alle gegenseitig vortragen können, welche Kenntnis wir im Mietrecht oder anderen Dingen haben. Wenn Sie also tatsächlich Sachkenntnis haben und dann hier vorne immer noch so einen Quatsch erzählen, dann macht es das ehrlicherweise nur noch schlimmer; es war eher wohlwollend gemeint, dass Sie das hier einfach nur erzählen, weil Sie es nicht besser wissen. Aber vielleicht ist das ja auch tatsächlich Ihre Auffassung. – So viel dazu. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Der Plan der Regierung war ja, das Wohnraumversorgungsgesetz anzupassen, weil bei der WBV nach der Kritik des Rechnungshofs eine Anpassung nötig ist. Dazu will ich ein paar Sachen sagen. Erstens kennen wir die Geschichte. Die haben wir hier vorne – oder auch im Ausschuss – schon sehr häufig erzählt: Die Wohnraumversorgung Berlin hatte einen guten Auftrag, es war eine sehr gute Idee, und sie war durch den Mietenvolksentscheid erkämpft. Die politische Arbeit der Wohnraumversorgung Berlin wurde aber jahrelang durch die Besetzung der Vorstände blockiert; dadurch, dass da Vorstände gewählt wurden, die nicht miteinander arbeiten können. Die Wohnraumversorgung Berlin hatte in den letzten Jahren immer wieder Studien und gute Ideen, die sie aber am Ende nicht veröffentlichen durfte, zum Beispiel zum Wohnungsbau und dazu, wie da mehr Kooperationen und Synergieeffekte erhoben werden können. Es gab eine Studie zur Baukostensenkung oder zu der Frage, wie eine warmmietenneutrale Modernisierung möglich ist. All das wollte die Wohnraumversorgung Berlin tatsächlich gerne machen. Immer, wenn die Wohnraumversorgung Berlin etwas gestartet hat, was der SPD im Senat nicht gefallen hat, dann wurde es entsprechend aufgehalten. Das müssen wir mal zur Kenntnis nehmen. Dann war die eigentliche Idee, den Anforderungen des Rechnungshofs Genüge zu tun, und ehrlicherweise will ich in Abrede stellen, dass das mit dieser Reform tatsächlich gelingt. Gehen wir mal die einzelnen Dinge durch, die die Wohnraumversorgung Berlin jetzt machen soll. Erstens: Beratung, Unterstützung der Mieter, Gremien in den landeseigenen Wohnungsunternehmen. – Das machen die ja schon jetzt; das ist keine neue Aufgabe. Dann errichtet die Wohnraumanstalt eine Ombudsstelle für Angelegenheiten zwischen landeseigenen Wohnungsunternehmen und den Mieterinnen und Mietern. – Das ist gut. Das finden wir auch gut; es ist aber ehrlicherweise wenig wert, wenn die Ombudsstelle gar nicht die entsprechenden Kompetenzen hat, um sich gegenüber den landeseigenen Wohnungsunternehmen durchzusetzen. Vielleicht wäre es wichtig, dass wir hierzu mal eine erste Bilanz im Ausschuss hören. Und dann rühmen Sie sich jetzt sehr damit, dass Sie eine Prüfstelle bei der Wohnraumversorgung Berlin installieren wollen. Im Ausschuss konnten Sie uns noch nicht beantworten, für welche Bereiche das jetzt gilt. Soll die Wohnraumversorgung Berlin jetzt also künftig bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse tätig werden? Geht es also um mietrechtliche Angelegenheiten? – Höchstwahrscheinlich ja nicht, denn man muss wohl noch mal feststellen, dass sieben Leute bei der Wohnraumversorgung Berlin sicherlich nicht das Aufkommen, das wir in zwölf Bezirken mit kostenfreien, offenen Mieterberatungen haben, bewältigen können. Jetzt haben Sie hier dargestellt, dass es um die Verfolgung von Mietwucher geht. Auch da wäre es interessant, wenn Sie darstellen würden, was Sie damit eigentlich meinen. Der mit viel Sachkenntnis ausgestattete Kollege Herr Nas konnte uns hier leider nicht darstellen, was die Wohnraumversorgung Berlin jetzt machen soll. Übernehmen die jetzt die Aufgaben der Bezirke? Werden die dann tatsächlich einfach tätig, indem sie zum Beispiel gegen Vermieter klagen? Was soll die Wohnraumversorgung Berlin am Ende machen? Soll die Wohnraumversorgung Berlin sich mit den Leuten einzeln hinsetzen und dann die Miete durchrechnen, und dann schaut man mal, ob das an die Bezirke geht oder nicht? Ehrlicherweise ist es alles von vorne bis hinten nicht so richtig durchdacht. Das ist wirklich sehr ärgerlich, weil – jetzt komme ich noch mal darauf zurück – die landeseigenen Wohnungsunternehmen das wichtigste wohnungspolitische Instrument in Berlin sind. Bisher ist weiterhin völlig ungeklärt: Wer schreibt die Berichte zur Kooperationsvereinbarung? Welche Inhalte sind darin? Wie wird hier eigentlich die parlamentarische Bearbeitung bei diesem so entscheidenden Thema sichergestellt, und wer entwickelt die Konzepte zur Weiterentwicklung der landeseigenen Wohnungsunternehmen? Wir haben gerade bei unseren Antrag im anderen Tagesordnungspunkt darüber gesprochen. Wie schaffen wir es, dass die landeseigenen Unternehmen einerseits die Mieten bezahlbar halten, andererseits die Wohnungen bauen, die wir brauchen, und zudem den Gebäudebestand energetisch modernisieren, und zwar so, dass die Mieterinnen und Mieter nicht aus den Wohnungen fliegen? Der Senat entwickelt dafür die Konzepte, müssen wir zur Kenntnis nehmen, und deswegen wäre eine Wohnraumversorgung Berlin, die dieser Aufgabe gerecht wird, wirklich sehr wichtig. Sie wollen diese in dieser Form leider abschaffen. Deswegen werden wir dagegen stimmen. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Werner Graf (GRÜNE) und Katrin Schmidberger (GRÜNE) – Katalin Gennburg (LINKE): Dann gibt es einen neuen Volksentscheid! Ganz einfach!]
