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Sevim Aydin

SPD 17.10.2024 Sitzungen 19/54

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wohnraumversorgung Berlin wurde 2016 gegründet, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Der Bericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 2023 veranlasste die neue Koalition, die Wohnraumversorgung weiterzuentwickeln und dies auch im Koalitionsvertrag festzuhalten. Mit der heutigen Gesetzesänderung setzen wir dieses Vorhaben um und stärken den Mieterschutz gezielt in drei zentralen Bereichen. Ein zentraler Punkt dieser Weiterentwicklung ist die Stärkung der Partizipation der Mieterinnen und Mieter. Wir wollen sicherstellen, dass ihre Anliegen gehört und berücksichtigt werden. Deshalb soll die Wohnraumversorgung sich künftig noch stärker auf die Beratung und Einbindung der Mieterinnen und Mieter konzentrieren. Damit schaffen wir die Grundlage für eine faire und transparente Zusammenarbeit zwischen Mieterinnen und Wohnungsunternehmen. Ein zweiter wichtiger Schritt ist die Einrichtung der Ombudsstelle, die bereits im März dieses Jahres ihre Arbeit aufgenommen hat. Diese Stelle dient als unabhängige Anlaufstelle für alle Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, Konflikte schnell und unkompliziert mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen zu klären. Ein dritter wichtiger Schritt bei dieser Gesetzesänderung ist die Einrichtung einer Prüfstelle für die Mietpreisbremse und den Mietwucher. Nur zu oft wird die bestehende Mietpreisbremse umgangen. Ich freue mich, dass Berlin damit einen eigenen Weg geht und die Wohnraumversorgung künftig die Einhaltung der Mietpreisbremse und auch den Wucherparagrafen prüfen wird. Die neue Prüfstelle wird Mieterinnen und Mietern einen besseren Schutz vor überhöhter Mietforderung ermöglichen, sie wird Missbrauch aufdecken, betroffene Mieterinnen und Mieter beraten und sie gegebenenfalls an die zuständigen Behörden verweisen. Um all diese Aufgaben effektiv und effizient erfüllen zu können, waren Anpassungen in der Organisationsstruktur der Wohnraumversorgung Berlin entsprechend dem Rechnungshofbericht notwendig. Für die SPD war es wichtig, dass im Verwaltungsrat die Mietervertretung und auch die Beschäftigtenvertretung weiterhin ihre Interessen wahrnehmen und präsent sind. Diese Weiterentwicklungen der Wohnraumversorgung Berlin sind ein wichtiger Schritt zu mehr Mieterschutz und einer stärkeren Beteiligung der Mieterinnen und Mieter. Die Umbenennung zur „Anstalt für sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung und Prüfung“ bringt zum Ausdruck, wofür sie steht: Ein sicheres Zuhause für alle mit einer starken Stimme für Mieterinnen und Mieter. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD]

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