Kristian Ronneburg
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Baustellenkoordination ist für das Funktionieren unserer Stadt elementar wichtig. Hier sind wir in den letzten Jahren, denke ich, auch an vielen Stellen vorangekommen. Da möchte ich auch ausdrücklich infrest – Infrastruktur GmbH hervorheben. Ich darf erwähnen, dass wir im letzten Koalitionsvertrag 2021 bereits darauf blicken können, dass sich die damalige Koalition eine Genehmigungsfiktion bei Sondernutzungserlaubnissen für Nebenstraßen zur Baustelleneinrichtung vorgenommen hat zu ermöglichen. Ich darf vielleicht auch noch einmal erwähnen, dass es beim Stromnetz und der Fernwärme gelang, mehrere Leitungsunternehmen wieder in Landeseigentum zu bringen, was die Bedingungen für die Baustellenkoordination sicherlich verbessert. Aber wenn das hier der lang ersehnte Antrag der Koalition zur Verbesserung der Baustellenkoordinierung sein soll, dann muss man sich schon sehr wundern. Als Erstes wird gefordert, dass bestehende Regelungen der Ausführungsvorschrift zum § 12 BerlStrG eingehalten werden, dass bei der Erlaubniserteilung das Aufgrabeverbot beachtet wird. Die Verwaltung, hier die Straßen- und Grünflächenämter, soll sich also an die eigenen Ausführungsvorschriften halten. Davon sollten wir doch bitte schön ausgehen! Oder will die Koalition die Ausnahmeregelung der Ausführungsverordnung im Falle einer Gefährdung der öffentlichen Versorgung oder aus anderen zwingenden Gründen einschränken? Diese Frage stellt sich. Woran liegt konkret das Problem und wie soll der Senat gegebenenfalls eine bessere Umsetzung gewährleisten? Das erzählen Sie uns in diesem Antrag nicht. Es bleibt erst einmal ein allgemeiner Appell ohne Folgen. So geht es weiter. Als Nächstes schlägt die Koalition vor, dass für die verbesserte Koordinierung der Senat die Bezirke dazu anhalten soll, bitte den Baustellenatlas von infrest zu nutzen. Das blieb, glaube ich, in der Debatte bisher unerwähnt – das wissen wir spätestens seit der Anhörung zum Schneller-Bauen-Gesetz –: Es nutzen bereits elf von zwölf Bezirken den Baustellenatlas. Nur ein Bezirk muss noch überzeugt und zu seinem Glück gezwungen werden. Es geht um einen Bezirk, und wenn Sie ihn als Koalition dazu verpflichten wollen, gibt es dafür aber auch vorgesehene Verfahren. Da gibt es den § 13a AZG. Machen Sie sich bitte die Mühe, so etwas hier auch klar zu formulieren. Wir sind jeweils der Auffassung, dass elf von zwölf Bezirke schon einmal eine sehr gute Ausgangsbasis ist, um auch den letzten davon zu überzeugen. Es ist gut und auf jeden Fall ein Fortschritt, dass Bezirke diesen Baustellenatlas nutzen. Der Antrag kommt in diesem Punkt viel zu spät. Noch etwas bleibt in dem Antrag ohne Folgen: Der nächste Vorschlag betrifft noch einmal die Digitalisierung. Sie schlagen vor, dass die Antragsstellung für Sondernutzung für Baumaßnahmen nur noch ausschließlich digital möglich sein soll. Dann bin ich auf die Ausschussdebatte dazu gespannt. Ich habe da jetzt kein persönliches Interesse an dem Thema. Ich sage nur, dass es sicherlich auch andere Fachausschüsse geben wird, die darauf einen kritischen Blick werfen werden. Es gibt ein E-Government-Gesetz, das wir hier haben, und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus § 4 Absatz 7 EGovG Bln: „Die nicht-elektronische Kommunikation und die Annahme von Erklärungen in schriftlicher Form, zur Niederschrift oder auf anderem Wege dürfen nicht unter Hinweis auf die elektronischen Zugangsmöglichkeiten abgelehnt werden.“ Wir fragen uns, was Sie da eigentlich aufschreiben. Ist das jetzt eine reine Luftnummer? Nach aktueller Rechtslage geht das gar nicht. Dann komme ich zum letzten Punkt, der mit der Baustellenkoordinierung und den Bezirken. Das Thema ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gewälzt worden. Ja, auch uns stellt sich hier die Frage, ob die Koalition mit diesem Antrag intendiert, diese Form der Baustellenkoordinierung über eine Runde, die die Bezirke mal machen sollen, abzuwälzen. Ganz klar gesagt: Wo bleibt hier am Ende die gesamtstädtische Verantwortung? Diese Frage möchten wir gerne mit Ihnen am Ende im Ausschuss diskutieren. Ich bin sehr dafür, was auch eingangs vorgeschlagen wurde, das sehr schnell zu besprechen, aber ich finde auch, dass wir uns auf jeden Fall eine Anhörung mit den Bezirken, mit der infrest und mit einschlägigen Unternehmen dazu leisten müssen. Diese Fragen, die Sie hier adressieren, sind nicht trivial, die haben auch mit der Verwaltungsreform zu tun. Das sind Vorschläge. Wir sind gerne an einem konstruktiven Dialog interessiert. Wenn man sich aber diesen Antrag anschaut, stellen sich da viel zu viele Fragen. Wir freuen uns auf den Austausch. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN]
