Marc Vallendar
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute darf ich Ihnen ein Pilotprojekt vorstellen, welches aus unserer Sicht gleich mehrere Vorteile für das Land Berlin bietet. Aufgrund der ungesteuerten Massenzuwanderung sieht sich Berlin auch im Bereich der Kriminalität mit einem erhöhten Ausländeranteil innerhalb seiner Gefängnisse konfrontiert. Mehr als die Hälfte unserer Strafgefangenen sind keine deutschen Staatsbürger, aktuell 56 Prozent, wie sich aus meiner parlamentarischen Anfrage dieses Jahres ergab. Man kann also ohne Weiteres feststellen, dass mehr als die Hälfte der Kosten und Kapazitäten unseres Strafvollzugs nicht für deutsche Staatsbürger vorgehalten werden. Wenn man den deutschen Strafvollzug mit seinen umfassenden Resozialisierungsprogrammen als ein in sich geschlossenes Sozialsystem betrachtet, in das wir alle einzahlen, damit wir eine sichere Gesellschaft erhalten, bezahlen wir eigentlich für die Staatsbürger fremder Staaten einen unverhältnismäßigen Anteil, der dieses System belastet und natürlich zulasten der Qualität des deutschen Strafvollzugs geht. [Beifall bei der AfD] Nun präsentiere ich Ihnen hier und heute eine mögliche sozialdemokratische Lösung. Denn ein Vorbild für die Bewältigung dieser Herausforderung ist Dänemark, welches ein Abkommen über ein Gefängnis mit dem Kosovo geschlossen hat. Das Abkommen sieht vor, dass Dänemark 300 Haftplätze im Gjilan-Gefängnis im Südosten des Landes anmietet. Dort sollen bis zu 300 zur Abschiebung verurteilte Ausländer ihre dänische Haftstrafe unter Bedingungen verbüßen können, die im Wesentlichen denen in dänischen Gefängnissen entsprechen. Dieses dänische Modell kann auch für uns ein erfolgreiches Vorbild sein. Unser Pilotprojekt hat im Kern das Ziel, den Strafvollzug in Berlin zu entlasten, die Kosten zu senken, die Abschiebeprozesse zu verbessern, die präventive Wirkung gegen illegale Migration zu verstärken und sicherheitsrelevante Spannungen abzubauen. [Beifall bei der AfD] Natürlich wird der Senat dafür mit dem Bund und dem Außenministerium in Verbindung treten müssen, damit die notwendigen bilateralen Verträge mit entsprechenden Drittstaaten ausgehandelt werden. Die gesetzgeberische Zuständigkeit für den Strafvollzug liegt aber im Land Berlin. Sollte dieses Projekt erfolgreich sein und tatsächlich sogar Kosten einsparen – schließlich ist der Betrieb eines Gefängnisses in Albanien oder im Kosovo deutlich günstiger als in Deutschland –, dann sollte dieses Projekt durchaus hochskaliert werden. Es gibt natürlich ein paar rechtliche Detailfragen zu klären, die gegebenenfalls auch anzupassen sind: Wie sieht das Besuchsrecht der Gefangenen aus, was ist mit dem offenen Vollzug et cetera? Das können wir dann gerne bei einer entsprechenden Anhörung im Ausschuss erörtern. Sie werden jetzt wahrscheinlich gleich wieder mit den üblichen Floskeln anfangen: Die AfD, das sei alles menschenverachtend, das sei alles rechtlich unmöglich, das sei rechtsextrem. Vielleicht bringen die Grünen und die Linken gleich wieder ein paar geschichtsvergessene und geschmacklose Lager- und Holocaustvergleiche. Aber denken Sie daran, die AfD ist weltgewandter, als Sie denken. [Lachen bei den GRÜNEN] Wir schauen uns das einfach nur von unseren ausländischen Freunden und Nachbarn ab.
