Dr. Ina Czyborra
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Ubbelohde, für diese Frage! Es gibt eine rechtliche Grundlage, nach der Plankrankenhäuser, die, weil sie Plankrankenhäuser sind, für die Versorgung der Berliner Bevölkerung notwendig sind, die Gesundheitsverwaltung in Kenntnis setzen müssen, wenn sie existenziell bedroht sind und sie aus der Versorgung mutmaßlich ausscheiden müssen. Die Bedingungen für eine solche Unterrichtung im Vorfeld hat es in diesem Fall allerdings nicht gegeben, weil es sich um ein Schutzschirmverfahren handelt, die Versorgung weiterläuft und der Betrieb des Krankenhauses durch dieses Verfahren nicht gefährdet ist. Bei Charité und Vivantes kennen wir die Zahlen, weil das unsere Häuser sind und wir in den Aufsichtsräten vertreten sind. Bei den Privaten und Freigemeinnützigen gibt es keine Verpflichtung, über diese Problemanzeige einer drohenden Insolvenz und der Gefährdung der Versorgung hinaus die Gesundheitsverwaltung über die aktuelle finanzielle Situation zu unterrichten, die extrem unterschiedlich ist. Es gibt bundesweit agierende börsennotierte Konzerne. Es gibt, wie gesagt, private Häuser. Es gibt kleinere Häuser in privater Trägerschaft und die freigemeinnützigen. Wie gesagt, nur im Fall, dass die Versorgung gefährdet ist, müssen wir davon unterrichtet werden. Solche Unterrichtungen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Dass die Lage der Krankenhäuser aufgrund der enormen Kostensteigerungen im Energie-, aber auch im Personalbereich in den letzten Jahren angespannt ist, ist eine bekannte Tatsache. Wir sind selbstverständlich über diese Tatsache in permanentem Austausch mit der Berliner Krankenhausgesellschaft, aber auch mit den verschiedenen Trägern, die das betrifft, und arbeiten intensiv an einer Krankenhausfinanzierungsreform des Bundes, die die Häuser auf eine gute Grundlage stellen soll. Wir sind ins Verfahren einer neuen Krankenhausplanung eingestiegen. Bislang hatten wir das Problem, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch sehr vage waren. Tag für Tag gewinnen wir mittlerweile mehr Sicherheit, weil die Beschlussfassung im Bundestag unmittelbar bevorsteht und sich der Bundesrat dann auch im November mit dem Thema befassen wird. Es sind auch deutliche Verbesserungen in der Finanzierung durch die Zugrundelegung des vollen Orientierungswerts fürs nächste Jahr in Aussicht gestellt, sodass wir davon ausgehen, dass wir – bei allen Schwierigkeiten – nicht vor einer unmittelbaren Insolvenzwelle stehen.
