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Dr. Ina Czyborra

17.10.2024 Sitzungen 19/54

Vielen Dank für die Frage! Zunächst ist es selbstverständlich die Verpflichtung der Unternehmen, in diesem Fall ganz besonders der Unternehmen, die Krankenhäuser betreiben. Die Johannesstift Diakonie gehört nicht zur kritischen Infrastruktur, aber sie ist mit anderen Krankenhäusern verbunden. Insofern sehen wir das große Risiko, dass es über ein einzelnes Haus hinaus noch andere in Mitleidenschaft zieht. Das ist hier nicht der Fall, aber es ist die Verpflichtung der einzelnen Häuser und Unternehmen, sich zu schützen. – Das ist das eine. Das andere ist, dass der Bund in den letzten Jahren massiv im Bereich Cybersicherheit gerade für kritische Infrastrukturen aufgebaut hat, große Behördenstrukturen geschaffen hat, die in der Lage sind, diese Themen zu bewegen. Wir in Berlin, insbesondere in der Gesundheitsverwaltung, haben keine Abteilungen, die dafür ausgestattet sind, aber selbstverständlich sehen wir gerade im Gesundheitsbereich ein großes Risiko und besprechen das mit den zuständigen Stellen im Bund beziehungsweise den zuständigen Sachverständigen hier in Berlin.

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