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Jeannette Auricht

AfD 26.09.2024 Sitzungen 19/53

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Schwangerschaftsabbruch ist für jede Frau eine schwere Entscheidung. Es ist eine sehr persönliche, emotionale und oft schmerzhafte Überlegung, aber am Ende muss ihre Entscheidungakzeptiertundrespektiertwerden.Siemuss unter Berücksichtigung der rechtlichen Regelungen entscheiden. Ich möchte hier auch betonen, dass ich nur wenig – ich persönlich – Verständnis für die verhärteten und unversöhnlichen Positionen der beiden extremen SeitendieserDebattehabe.Es bringtunsalsGesellschaft nicht weiter, wenn wir uns in starre ideologische Lager verhärtenunddieberechtigtenAnliegenderjeweilsanderenSeitevölligignorieren. In dem heute diskutierten Antrag wird die ersatzlose Streichung des §218 gefordert. Dabei wird argumentiert, dass die bestehende Regelung Frauen in einer ohnehin belastendenSituation weiterhineinschränkt und stigmatisiert. Doch ich möchte klarstellen: Frauen werden nicht kriminalisiert, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. [AnneHelm(LINKE):Doch!] Die bestehende Regelung mit der Zwölfwochenfrist und der verpflichtenden Beratung stellt sicher, dass ein Abbruch straffrei und im rechtlichen Rahmen durchgeführt wird. Der §218 sorgt also nicht für eine Kriminalisierung,sondernfüreineklareRichtlinie, [KatinaSchubert(LINKE):WasglaubenSie, warumdas„Strafgesetzbuch“heißt?– WeitereZurufe] diedenSchutzdesLebensunddieSelbstbestimmungder FrauinEinklangbringt. [BeifallbeiderAfD] Es ist auch wichtig zu betonen, dass Berlin ausreichend Angebotebereitstellt,umeinenSchwangerschaftsabbruch sicher und legal vornehmen zu lassen. Es gibt genug Kliniken und Praxen, die diesen Eingriff durchführen, sowie eine Vielzahl von qualifizierten Beratungsstellen, die Frauen in ihrer Entscheidung unterstützen. Der Zugang zu einem sicheren Abbruch ist also gewährleistet, auch unter der bestehenden Regelung. Es gibt keinen Mangel an entsprechenden Einrichtungen. Die derzeitige Gesetzeslagesorgtdafür,dassFrauennichtalleingelassen werden, [Zuruf] sonderndienotwendigeUnterstützungerhalten. Ein weiterer Aspekt, den wir in dieser Debatte berücksichtigenmüssen,istdieGewissensfragederÄrzte.Esist essenziell, dass wir Gynäkologen respektieren, die sich ausethischenoder religiösenGründendazuentschließen, Schwangerschaftsabbrüche nicht durchzuführen. Die Freiheit des Einzelnen, nach seiner Überzeugung zu handeln, istein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Ärzte, die sichgegendieseEingriffeentscheiden,dürfennichtunter Druckgesetztoderdiskriminiertwerden. [BeifallbeiderAfD] Selbstbestimmung gilt für alle Beteiligten, für die Frauen undauchfürdasmedizinischeFachpersonal. Was ich in der letzten Ausschusssitzung besonders besorgniserregend fand, war die Aussage, dass mit der Abschaffung des §218 auch die Zwölfwochenfrist nicht mehr zu halten sei. Diese Frist ist eine zentrale Komponente des geltenden Kompromisses und sorgt dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche nur bis zu einem gewissen Stadium der Schwangerschaft möglich sind. Fällt der §218, gibt es keine rechtlichen Grundlagen mehr für diese Frist. Dies würde das gesamte System der Abwägung ins Wanken bringen und zu weitreichenden Abbrüchen führen, die bis in die späte Phase der Schwangerschaft möglich wären, und das kann doch nicht Ihr Ernstsein. [BeifallbeiderAfD] DaswürdeauchdenbestehendengesellschaftlichenKonsens zerstören und zu tief ethischen Konflikten führen. Der §218 bietet einen Rahmen, der Frauen hilft, eine informierte Entscheidung zu treffen, während er gleichzeitig den Wert des Lebens respektiert. Die Abschaffung des Paragrafen würde nicht nur diesen Schutzrahmen auflösen, sondern auch das Gleichgewicht zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz gefährden, das wir als Gesellschaft über Jahrzehnte hinweg entwickelt haben. Deshalb appelliere ich an Sie: Bewahren wir den §218! Er gewährleistet die Balance, die wir brauchen, um eine gerechte und verantwortungsvolle Lösung für diese schwierige Thematik sicherzustellen – für Frauen, für Ärzte und für den Schutz des ungeborenen Lebens. – VielenDank! [BeifallbeiderAfD] VizepräsidentDennisBuchner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, MediensowiemitberatendandenAusschussfürIntegration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung und auch an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich nicht, dannverfahren wir so. Der Tagesordnungspunkt 44 war die Priorität der FraktionBündnis90/DieGrünenunterderNummer4.5. Damitrufeichauf lfd.Nr.45: Demokratieschützen:Berlinbrauchteine GesamtstrategiegegenRechtsextremismus AntragderFraktionBündnis90/DieGrünenauf AnnahmeeinerEntschließung Drucksache 19/1906 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,unddasmitdemAbgeordnetenMirzaie.

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