Aldona Maria Niemczyk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dr.Haghanipour! In der heutigen Debattegehtesumeinenäußerstsensiblenundwichtigen Bereich, der tief in unsere gesellschaftlichen und ethischenWerte eingreift, denSchwangerschaftsabbruch und den rechtlichen Rahmen, der den Schwangerschaftsabbruchregelt. In Deutschland wird der Schwangerschaftsabbruch durch den §218 geregelt. Dieser Paragraf sieht weitreichende Ausnahmenvor,dieesFrauenermöglichen,innerhalbder erstenzwölfWochennachderEmpfängnisstraffreieinen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Die zentrale Bedingung hierbei ist die verpflichtende Beratung bei einer anerkannten Beratungsstelle. Diese Beratung soll ergebnisoffen geführt werden und bietet den Frauen umfassende Informationen, nicht nur zu ihren Rechten, sondernauchzumLebensrechtdesungeborenenKindes. Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine normale ärztliche Heilbehandlung. [BeifallvonRobertEschricht(AfD) undCarstenUbbelohde(AfD)] Aus ethischer Sicht handelt es sich um die Beendigung eines einzigartigen, individuellen Lebens, das von Anfanganschützenswertist. [VereinzelterBeifallbeiderCDU – BeifallbeiderAfD] Diese Sichtweise wird auch vom Bundesverfassungsgericht gestützt. Der §218 schafft einen rechtlichen Rahmen, der der Schwangeren ausreichend Entscheidungsfreiheit einräumt, und gleichzeitig wird der Schutz des ungeborenen Lebens gewahrt. Diesem Kompromiss liegt die Überzeugung zugrunde, dass der Schutz des ungeborenenLebensnichtgegendie Mutter,sondernnur mitihr gewährleistetwerdenkann. [BeifallbeiderCDU] Der §218 stellt – ich bin gleich fertig – sicher, dass ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland unter Berücksichtigung der Rechte der Frau und des ungeborenen Kindes straffrei möglich ist. Es erfolgt keine KriminalisierungderFrauenund/oderderÄrzte. [ZurufvonJuneTomiak(GRÜNE)] Die Forderung nach einer Streichung des §218 würde diesenbreitengesellschaftlichenKonsens,dersowohldie Rechte der Frau als auch des ungeborenen Kindes berücksichtigt, ohne Not aufkündigen und den Schutz des ungeborenenLebensschwächen. VizepräsidentDennisBuchner: FrauKollegin!IchdarfSiekurz ––
