parlament-berlin.de ↗

Marc Vallendar

AfD 26.09.2024 Sitzungen 19/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!Die Stellungnahme desSenatszumDatenschutzbericht 2022 fällt erstaunlich dünn aus, und das, obwohl die Datenschutzbehörde zahlreiche Punkte anspricht, die dringenden Handlungsbedarf von politischer und exekutiverSeiteerfordern. BereitsimerstenKapitel,welchesdenStandderDigitalisierungsprojekte in der Berliner Verwaltung behandelt, wird deutlich gesagt, dass erheblicher Aufholbedarf besteht. Wir hören dies regelmäßig im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz. Statt sich mit dringlichen Themen zu befassen, schweift der Senat doch lieber in abstrakte Diskussionen über digitale Zwillinge oder Smart City ab. In seiner Stellungnahme bleibt der Senat zudemvage, wennesdarumgeht, die zahlreichenDatenschutzfragen der Verwaltungsdigitalisierung anzusprechen. Die immer noch ausstehende Novelle des Onlinezugangsgesetzes,dieVoraussetzungfürwichtigeProjekte wie die Registermodernisierung schaffen soll, wird im Bericht der Datenschutzbehörde erwähnt. Der Senat hingegen schweigt dazu. Insbesondere die SPD, die sowohl im Bund als auch im Bundesrat stark vertreten ist, sollte hier aktiv werden. Warum tut sich hier nichts? Fehlt der Wille, die Kompetenz oder das Verständnis der BedeutungdieserNovelle? Imzweiten Kapitel geht es um den Bereich Inneres, speziell die datenschutzrechtliche Regulierung der Polizei und weiterer Sicherheitsbehörden. Die Datenschutzbehörde beklagt die mangelnde Beaufsichtigung, der Senat verweist auf die Brüsseler JI-Richtlinie. Wichtige Fragen für die Bürger bleiben unbeantwortet. Wie ist das mit dem Datenschutz vereinbar, wenn Computer oder Smartphones aufgrund unbewiesener Beschuldigungen beschlagnahmtwerden?SolcheEingriffekönnendasLeben derBetroffenenerheblichbeeinträchtigen.Wergarantiert, dass nicht nur relevante Daten gesichtet werden und solcheDurchsuchungennichtwillkürlicherfolgen? Die fehlende Transparenz und ÜberwachungimUmgang mit beschlagnahmten digitalen Geräten ist besorgniserregend.IneinerZeit,inderunserLebenstarkvondigitalen Geräten abhängig ist, können solche Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Es muss sichergestellt werden, dass nur relevante Daten gesichtet werden und solche Durchsuchungen nicht missbraucht werden. [BeifallbeiderAfD] Kapitel III.3 und III.4 – beide vom Senat unkommentiert – zeigen reale Fälle, in denen der Senat gegenüber Bürgern übergriffig wurde. Beispielsweise wurde das Konto eines Bürgers mit einem namensgleichen Doppelgänger gepfändet. Solche Vorfälle verdeutlichen, dass der Senat zu viele Befugnisse zur Datenverarbeitung hat, oft ohne Einwilligung der Betroffenen. Diese Fälle zeigen deutlich, dass der formale Datenschutz in der Praxis oft versagt.Eskannnichtsein,dassunbescholteneBürgerdurch Fehler im System massive Unannehmlichkeiten und finanzielleNachteileerleiden. Die Kapitel II und III des Datenschutzberichts zeigen, wieweitderformalisierteDatenschutzvonderLebensrealität entfernt ist. Es braucht viel Formalismus, um in einem Sportverein einen E-Mail-Verteiler zu betreiben oder Fotos eines Fußballspiels zu veröffentlichen, doch der staatliche Datenaustausch funktioniert oft ohne EinwilligungderBürger.Datenschutzwirktprohibitiv, wenn esumBürgerinteressengeht,aberlückenhaft,wennstaatlicheInteressenimSpielsind. EinweiteresThema,dasder Senatignoriert,istderinternationale Datenverkehr mit dem Ausland, speziell den USA. Immer mehr alltägliche Transaktionen, auch für Berliner Bürgerämter, sind nur noch bargeldlos möglich, oft über intransparente Dienstleister. Zahlungen, die in Berlingetätigtwerden,könnenüberdieUSAabgewickelt werden. Der Datenschutzbericht weist seit Jahren auf diese Problematik des Datenaustausches mit den USA hin. Doch gleichzeitig wird die bargeldlose Zahlung immer weiter forciert, auchinBereichen, wo es nicht unbedingt notwendig wäre. Dies führt zu einer Zwangsdigitalisierung, die ohne ausreichende Datenschutzmaßnahmen risikoreichist.DerBürgersolltestetsdieWahlhaben,ob erdigitaloderinbarzahlenmöchte. [BeifallbeiderAfD] Auch die Digitalisierung der Deutschen Bahn AG, die ihrenSitzinBerlinhat, wirdimDatenschutzberichtnicht erwähnt. Seit Jahren ist es kaum noch möglich, FahrkartenimFernverkehranonymzuerwerben.Datenschutzbeauftragte betrachten die Zweckbindung akribisch, wenn es um kleinere Unternehmen geht, aber staatliche Großkonzerne sammeln problemlos personenbezogene Daten. Es gibt zwar Rechtsgrundlagen, aber wie steht es um die Verhältnismäßigkeit, wenn Fahrgäste fast alle persönlichenDatenpreisgebenmüssen? Die AfD-Fraktion fordert, solche Zielkonflikte und Fragen der Verhältnismäßigkeit stärker in den Fokus zu rücken. Dies wäre spannender als die jahrelange DiskussionumDetailsderSchuldatenverordnung,diediePraxis der Datenverarbeitung kaum beeinflusst. Für die Bürger zählt das Ergebnis. Die Diskussionen um den DatenschutzsolltennichtnurformaleAspekteberücksichtigen, sondern auch die praktischen Auswirkungen auf das täglicheLebenderBürger. Zum Abschluss: Sehr geehrte Frau Kamp, Ihnen und Ihren Mitarbeitern danken wir recht herzlich für diesen umfangreichen Bericht zum Datenschutz 2022! An den Senat und die Koalition gerichtet: Lesen Sie diese Passagen, die politisches Handeln erfordern! Es gibt viel zu tun. – VielenherzlichenDank! [BeifallbeiderAfD] VizepräsidentinDr.BaharHaghanipour: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Bericht wurde abgegeben und besprochen. Dann darf ich Ihnen, sehr geehrte Frau Kamp, und Ihren Mitarbeiterinnen und MitarbeiternabschließendimNamendesHausesherzlich fürdiegeleisteteArbeitdanken! [AllgemeinerBeifall] Wirkommenzu lfd.Nr.4: Prioritäten gemäß§59Abs.2derGeschäftsordnung desAbgeordnetenhausesvonBerlin Ichrufeauf lfd.Nr.4.1: PrioritätderFraktionDieLinke Tagesordnungspunkt35 9-Euro-Sozialticketdauerhafterhalten AntragderFraktionDieLinke Drucksache 19/1895 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Bitte schön,FrauKolleginSchubert,SiehabendasWort!

Alle Reden von Marc Vallendar Protokoll ↗