Sevim Aydin
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid von 2021 und dem grünen Licht der vom Senat eingesetzten Expertenk ommission zur Umsetzung von „Deutsche Wohnen& Co enteignen“ im Jahr 2023 ist der Senat beauftragt,einGesetzvorzulegen,dasdenrechtlichenRahmen für Vergesellschaftungen nach Artikel15 des Grundgesetzes regelt. Dieses Gesetz soll auch klare Kriterien für eine Vergesellschaftung im Bereich der Daseinsvorsorge wie Wasser, Energie und Wohnen sowie Grundsätze für eine angemessene Entschädigung festlegen.IchfragedaherdenSenat: [ZurufevonVasiliFranco(GRÜNE) undAndreasOtto(GRÜNE)] WannwirdderGesetzesentwurfvorgelegt? PräsidentinCorneliaSeibeld: HerrSenatorEvers,bitteschön! BürgermeisterStefanEvers (Senatsverwaltungfür Finanzen): VielenDank,FrauPräsidentin! – VielenherzlichenDank, Frau Abgeordnete, für diese Frage! Wenn ich das richtig erinnere und gelesen habe, feiert der Volks-entscheid ja Geburtstag. Insofern ist es sicher lohnenswert, sich mit demaktuellenSachstandauseinanderzusetzen. [KatalinGennburg(LINKE): HerzlichenGlückwunsch!] EsgibtzweilaufendeVorhaben,wieichdaswahrnehme: einerseitsdieUmsetzungdesAuftragsderRichtliniender Regierungspolitik, die – wie von Ihnen dargelegt – den Entwurf eines Rahmengesetzes betrifft, und zumanderen die von der Initiative selbst angekündigte Formulierung eines konkreten Gesetzesentwurfs, die sich allerdings nicht auf alle Bereiche der Daseinsvorsorge bezieht, sondern, wie ich es verstehe, weiterhin lediglich auf den Bereich des Wohnens. Die Richtlinien der RegierungspolitiksindjaindiesemPunktweitergefasst. [LachenvonVasiliFranco(GRÜNE)] Ich beantworte deswegen die Frage, weil die Senatsverwaltung für Finanzen die Freude hatte, die federführende Verwaltung in diesem Zusammenhang zu sein. Ich will betonen,dassessichhierlediglichumeinekoordinierende Federführung handelt, und zwar nicht zuletzt deswegen, weil wir kaum eigene fachliche Expertise zum Gegenstand dieses Rahmengesetzes haben. Wir verfügen nicht, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, über eine eigene Enteignungsbehörde. Wir sind nicht Verfassungsbehörde. Wir verfügen nicht über den WissensstandderSenatsverwaltungfürJustizoderdieErfahrungen aus dem Bereich Daseinsvorsorge, die aus dem HausevonFrauGiffeybeizutragensind. [ZurufvonSteffenZillich(LINKE)] InsofernwarderersteSchritt,dasssicheineinterministerielle Arbeitsgruppe mit dem Auftrag gebildet hat, gemeinschaftlichdieBedingungenunddieAuftragsstellung füreinzuerarbeitendesGutachtenzuerarbeiten,diedann anschließendeinerGesetzesformulierungzugrundeliegen soll. Ich nehme die Frage zum Anlass, meinerseits zum Ausdruck zu bringen, dass auch ich jedes Interesse an einer Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen habe, die mit diesem Auftrag verbunden sind, denn ich nehme sehr wohl wahr, dass nach wie vor – und trotz allem, was diese Koalition gemeinschaftlich beispielsweise im Bereich des Wohnungsbaus unternimmt, um den Wohnungsbau anzukurbeln und dafür zu sorgen, dass neue Wohnungen in Berlin entstehen, dass also der Wohnungsknappheit, der Wohnungsnot auch begegnet wird – erheblicheUnsicherheitbesteht [KatinaSchubert(LINKE):Thema! – ZurufvonKatalinGennburg(LINKE)] ob diesesnach wie vor imRaumstehendenEnteignungstatbestands und der vielendamit verbundenenUnklarheiten. Ich finde es also nach wie vor richtig, dass der Auftrag besteht, hier eine Grundlage zu schaffen mit dem Vergesellschaftungsrahmengesetz, die anschließend auch eine verfassungsgerichtliche Prüfung ermöglicht, denn nur diese Sicherheit wird am Ende auch dafür sorgen, dass in Berlin all diejenigen, die mit dem Thema zu tun haben – aus welchem Aspekt von Daseinsvorsorge auch immer – ,insbesondereimBereichdesWohnungsbausdie Rahmenbedingungenkennen, [ZurufvonSteffenZillich(LINKE)] auf die man sich hier verfassungsrechtlich einzulassen hat. [KatalinGennburg(LINKE):JetztdieAntwort!] Diese Unsicherheit muss beseitigt werden, und insofern binichhoffnungsfroh, [KatinaSchubert(LINKE):Mannenntesfilibustern! – StefanHäntsch(CDU):Jetzthörtdochmalzu! Esistjaunerträglich! – ZurufevonderLINKENundderCDU] dass auch die übrigen Senatsverwaltungen das als ein gemeinschaftliches Commitment begreifen, jetzt endgültig ihren jeweiligen Teil beizutragen, damit wir die Auftragsstellung für dieses Gutachten auf den Weg bringen können. Die letzte nachdrückliche Erinnerung – es gab dazu im Kreis der Staatssekretäre auch noch einmal sehr ernsthafte Appelle unsererseits – hat dazu geführt, dass wir jetzt weitgehend die Rückmeldungen aus den Häusern haben, die wir auch brauchen, sodass ich zuversichtlich bin, dass wir in nächster Zeit auch zur BeauftragungdiesesGutachtenskommen. Noch einmal: Als Senatsverwaltung für Finanzen sind wir nicht allein auf weiter Flur. Ich könnte jetzt eine haushaltsrechtlicheBeurteilungderFragebeisteuern; [KatalinGennburg(LINKE): Ja,gerne!Losgeht’s!KeineScheu!] da hätte ich allerdings dem Rechnungshof von Berlin wenig hinzuzufügen. Wenn wir also jetzt die Rücklieferungen aus allen Senatsverwaltungen haben und demnächst einen Präsenztermin der Arbeitsgruppe durchführen,dannwerdenwirauchzügigzurBeauftragungdieses Gutachtens kommen. Das erfordert die entsprechenden Vorläufe in der Ausschreibung und der Bearbeitung. Auf derenGrundlage werden wir danneinenGesetzesentwurf mit den beteiligten Verwaltungen abstimmen, und das wird dann auch die Grundlage für die parlamentarischen Beratungenwerden. Da wir – wie gesagt – jetzt erst einmal den Termin mit den anderen beteiligten Verwaltungen ausstehen haben, würde ich vorschlagen, dass ich Ihnen nach diesemTreffen gerne weitergehende Informationen transparent und direkt zuleite, damit Sie über den jeweiligen VerfahrensstandimBildesind. – VielenherzlichenDank! [BeifallbeiderCDU – BeifallvonRaedSaleh(SPD) – TobiasSchulze(LINKE):2026sindwiederWahlen!] PräsidentinCorneliaSeibeld: Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an die KolleginAydin. – Bitteschön!
