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Johannes Kraft

CDU 12.09.2024 Sitzungen 19/52

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich will mal an die Anhörung, die wir gestern im Mobilitätsausschuss gemeinsam durchgeführt haben, erinnern. Da gab es durchaus Einigkeit, dass diese E-Scooter oder Elektroroller erstens durchaus einen wesentlichen Beitrag zur Mikromobilität leisten und es zweitens aber nach wie vor in Berlin erhebliche Probleme gibt, was die Sicherheit angeht, was die Verkehrsgefährdung angeht, und dass wir da dringend etwas tun müssen. Da sind wir uns so weit einig. Da kann man über viele Maßnahmen diskutieren, und die AfD schlägt hier im Wesentlichen drei Maßnahmen vor. Ich will zu diesen drei Maßnahmen etwas sagen. Fangen wir mal mit dem Mindestalter und der Fahrerlaubnis an: Es klingt erst mal nett, Kollege Wiedenhaupt, aber ich frage mal: Wie soll das dann tatsächlich kontrolliert werden? – Und jetzt kommt der nächste Punkt: Wenn Sie sich bei einer der Plattformen registrieren, beispielsweise wenn Sie aus den Vereinigten Staaten kommen oder aus dem Vereinigten Königreich oder aus anderen Ländern, die nicht Deutschland sind oder nicht Mitglied der Europäischen Union sind, dann gibt es dort keine Mofa-Prüfbescheinigung. Die wurde übrigens 1980 in Deutschland eingeführt. Was soll jetzt passieren? – Sie haben ein Abo bei einem der Anbieter, Sie sind dort registriert, und dann müssten die Plattformen, wenn sie das durchsetzen wollen, diejenigen, die nicht in Deutschland oder der EU registriert sind, ausschließen. Das ist ja mal schlicht unmöglich. Übrigens, was das Mindestalter angeht: Das Mindestalter beträgt jetzt 14 Jahre. Sie schlagen die Erhöhung auf ein Mindestalter von 15 Jahren vor. Nicht ohne Grund hat der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag sich dazu entschieden, das Mindestalter auf 14 Jahre festzulegen, weil dort festgelegt wurde, dass die Tretroller am ehesten mit Pedelecs vergleichbar sind, und für diese Pedelecs gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Wenn Sie das also bei E-Scootern wollen, dann müsste es, wenn Sie konsequent sind, auch für Elektrofahrräder und für Pedelecs gelten. [Zuruf von Rolf Wiedenhaupt (AfD)] Kommen wir zu dem Punkt Blinker oder, wie Sie es sagen – ich sage dazu Blinker, ich bin ein einfacher Mensch –: Ausrüstung mit nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern. Das kann man so machen. Am Ende geht es um Blinker. Das ist eine Geschichte, die Sie beschrieben haben. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV – aus dem Jahr 2019 wird gerade novelliert. Da ist die Senatsverwaltung mal wieder viel weiter als Sie, denn darin steht, dass es wissenschaftlich evaluiert werden soll. Es gibt dazu einen Referentenentwurf vom 9. August 2024, eine Stellungnahme der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, und zwar eine positive Stellungnahme, und § 5 Absatz 4 eKFV wird dann auch eine verpflichtende Vorschrift enthalten. Der dritte Punkt, den Sie ansprechen, sind Kontrolle und Überwachung. Zunächst mal: Zuständigkeitsfragen in Berlin sind immer schwierig, aber für den fließenden Verkehr ist immer noch die Polizei zuständig und nicht die bezirklichen Ordnungsämter. Also müssten Sie die adressieren. Wir haben so viele Probleme, verehrter Kollege Wiedenhaupt, was die Verkehrsüberwachung angeht: tödliche Unfälle, Raserunfälle und so weiter und so fort. – Wenn Sie sich anschauen, wie hoch der Anteil der Unfälle mit Personenschäden mit Tretrollern sind – der ist statistisch nicht messbar. Also konzentrieren wir uns doch mal lieber auf die Unfälle, bei denen es wirklich um Leib und Leben geht! Noch zwei Sätze zum Thema, was wir denn für sinnvoll halten: Geofencing, und zwar nicht nur für das Abstellen der Fahrzeuge, sondern auch für das Fahren der Fahrzeuge. Beispielsweise kann man völlig problemlos über Geofencing verbieten – technisch verbieten –, dass Sie mit dem Scooter über den Alex fahren können oder an anderer Stelle eben auch. Da kann man auch eine Geschwindigkeitsreduzierung einbauen. Das macht die Stadt Wien beispielsweise. Außerdem arbeitet die Senatsverwaltung im Rahmen der StVO-Novelle daran, dass die Gemeingebrauchsüberschreitungen tatsächlich stabilisiert werden. Dabei geht es darum, das Sondernutzungsregime zu stabilisieren. Und, ein ganz wichtiger Punkt, wenn es um das Thema der Nutzung geht: die Aufhebung der Haftungsprivilegierung für E-Scooter. Auch daran wird gearbeitet. Dann kann verschuldensabhängig auch entsprechend reguliert werden. Positionsleuchten sind ein weiterer wichtiger Punkt.

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