Burkard Dregger
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Leider muss häufig Schlimmes geschehen, bis Konsequenzen gezogen werden. Offensichtlich hat der fürchterliche Angriff von Solingen auch diejenigen zu Konsequenzen veranlasst, die noch vor einem Jahr Grenzkontrollen und schärfere Regelungen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht auch nach Afghanistan abgelehnt haben. [Beifall bei der CDU] Inzwischen organisiert auch die Ampelkoalition auf Bundesebene dorthin Abschiebungen. Es geht also, wenn der politische Wille vorhanden ist. Glücklicherweise hat Berlin bereits mit der Bildung der neuen Koalition aus CDU und SPD wichtige Weichenstellungen vorgenommen, um die Ausreisepflicht durchzusetzen. [Beifall von Kurt Wansner (CDU)] Diese lassen sich klar in den Zahlen ablesen. Die Ausreisepflicht wird konsequent durchgesetzt. Die Zahl der Abschiebungen und die Zahl der sogenannten freiwilligen Ausreisen sind im Jahre 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 55 Prozent von 9 807 auf 15 183 gestiegen. Das sind im Jahr 2023 in etwa so viele Ausreisepflichtige, die zur Ausreise veranlasst worden sind, wie in diesem Jahr Personen ausreisepflichtig waren. Das ist im bundesweiten Vergleich ein Spitzenwert, und wir werden ihn weiter steigern. [Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall bei der AfD] Ihr Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD, adressiert ein Thema, das wir ohne Frage im Fachausschuss in Ruhe erörtern können. [Vasili Franco (GRÜNE): Wie war das mit der Brandmauer?] Was Ihrem Anliegen aber nicht dienlich ist, ist der Umstand, dass Sie in Ihrem Antrag erneut unzutreffende Behauptungen aufstellen und der Öffentlichkeit den fehlerhaften Eindruck verschaffen wollen, der Senat und die handelnden Behörden seien blind, unwissend und fahrlässig. So behaupten Sie im Zusammenhang mit der Aufnahme von Familienangehörigen von afghanischen, syrischen und irakischen Flüchtlingen – ich zitiere –: „Der Senat kennt weder die Verwandtschaftsverhältnisse noch die Herkunft der Aufzunehmenden“. Diese Behauptung ist nicht nur falsch, sondern bösartig. Tatsache ist, dass sich das zuständige Landesamt für Einwanderung bei jedem Antrag nach Familiennachzug nachweisen lässt, dass es sich bei den Betroffenen um Ehepartner, Kinder, Geschwister oder Eltern der Antragsteller handelt. [Gunnar Lindemann (AfD): Woher ist Ihre Statistik, Herr Dregger?] Ihre Desinformation schadet der Sache. Die Koalition aus CDU und SPD wird hingegen auf der Grundlage von Fakten auch weiterhin ihren Kurs fortsetzen nach dem Prinzip Humanität und Ordnung. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD]
