Marc Vallendar
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also die Forderung der Linken, eine Bundesratsinitiative zur Streichung des § 44 Absatz 1 Satz 2 GwG einzuleiten, erscheint zumindest nach der Stellungnahme der Justizsenatorin im Ausschuss obsolet oder unnötig zu sein. Der Bundesrat hat sich auf Antrag Berlins in seiner Stellungnahme für eine Aufhebung des § 44 Absatz 1 Satz 2 GwG bereits ausgesprochen gehabt. Die Bundesregierung hatte damals zugesagt, dass sie sich mit dem Antrag beschäftigt und diesen Vorschlag prüft. Nun hat diese Prüfung anscheinend wohl ergeben, dass man das nicht für erforderlich hält. Ich habe mich natürlich erst mal bei dem Studium dieses Antrags gefragt: Wie kann das denn sein? Warum finden die das nicht gut? § 44 Absatz 1 Satz 2 GWG verweist als Ausnahme zur Meldepflicht auf bestimmte Berufsträger in § 2 Absatz 1 Nummer 10 und Nummer 12 GwG. Das umfasst unter anderem eben Rechtsanwälte, Kammern, Rechtsbeistände, Patentanwälte, Notare sowie Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte. Ich warne ein bisschen davor, dass man einfach so das Mandantengeheimnis hier aufbricht und ersatzlos durch eine Streichung durchbricht. Ich habe bisher auch nichts an Stellungnahmen der Anwalts- und Notarverbände gefunden, die sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt haben. Der Kollege der Linksfraktion hat dazu auch nichts vorgetragen. Deswegen wundert es mich schon, denn wenn das so einfach wäre, dass man dieses Mandantengeheimnis einfach da mal wegstreicht, dann müssten die das ja alle befürworten und müssten sich dann melden und sagen, dass das überhaupt kein Problem ist. Ihr Antrag erscheint uns daher eben irgendwie zumindest am Problem vorbeigehend. Eine Anmerkung zum Abschluss sei noch gestattet. Es fällt schon auf, dass sich die –
