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Tonka Wojahn

GRÜNE 12.09.2024 Sitzungen 19/52

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In erster Lesung liegt uns heute ein sehr wichtiges Gesetz vor. Es geht um die Errichtung der Stiftung Grundbildung Berlin und damit um die Verstetigung der Arbeit des Grund-Bildungs-Zentrums Berlin. Es geht aber auch darum, die zentrale Bedeutung dieses Themas für unsere Stadt gebührend anzuerkennen, und es geht hier um Menschen, die Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben haben. Unabhängig von ihrem sozialen oder beruflichen Hintergrund sollen sie Zugang zu passenden Lern- und Weiterbildungsangeboten bekommen, denn eine solide Grundbildung ermöglicht es ihnen, den Weg aus dem Analphabetismus, aus sozialen Schieflagen und prekären Arbeitsverhältnissen zu finden. Sie ermöglicht ihnen einfach, ihre Potenziale voll auszuschöpfen; und das ist das, was wir als Politikerinnen und Politiker wollen. Die Entscheidung, mit der Stiftung Grundbildung Berlin eine dauerhafte Institution in der öffentlichen Hand zu schaffen, ist deshalb richtig. Dieser Gesetzesentwurf wird zwar jetzt von der aktuellen schwarz-roten Koalition eingebracht, er beruht aber tatsächlich auf dem rot-grün-roten Erwachsenenbildungsgesetz aus dem Jahr 2021. Mit diesem Gesetz wurden damals bereits wichtige Weichen gestellt, die heute für die Arbeit der neuen Koalition richtungsweisend sind. Dort wurde festgelegt, dass die Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen zu den Kernaufgaben der Berliner Volkshochschulen gehören. Und wenn wir bei diesem Thema sind, ist es mehr als erschütternd, verehrte Koalition, dass Sie angesichts der existenziellen Gefahr für diese so wichtigen Bildungseinrichtungen bislang keine entschlossenen Schritte unternommen haben, um sie zukunftssicher aufzustellen. Gerade in diesem Kontext ist die geplante Stiftung ein entscheidender Schritt nach vorn. Sie baut auf den bestehenden Angeboten auf, ersetzt sie nicht, sondern stärkt und koordiniert sie sinnvoll. Damit wird endlich die Unsicherheit projektbasierter Finanzierungen überwunden und eine dauerhafte institutionelle Struktur auf Basis des TV-L überführt. Die Stiftung wird und muss eine zentrale Rolle spielen, indem sie Netzwerke zwischen Bildungsakteurinnen knüpft, Wissen bündelt und die Sensibilisierung für das Thema breit in die Gesellschaft trägt. Dass sie keine eigenen Lernangebote schafft, sondern bestehende Projekte fördert, ist genau der richtige Ansatz. Denn – und das ist für uns von zentraler Bedeutung – Bildung ist keine Aufgabe für Einzelkämpferinnen, sie ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Dennoch gibt es in diesem Gesetz Punkte, an denen wir nachbessern müssen. Es reicht bei weitem nicht, die Beteiligung von Betroffenen als Absichtserklärungen zu formulieren. Wir Grüne stehen für echte Partizipation, und daher wäre es sinnvoll, die direkte Mitbestimmung institutionell zu verankern, zum Beispiel durch feste Vertretungen im Stiftungsrat oder einen Beirat, der die Perspektiven der Betroffenen in die tägliche Arbeit der Stiftung einbringt. So wie sich die Welt verändert, so muss sich auch unser Verständnis von Grundbildung wandeln. Es reicht längst nicht mehr aus, nur lesen, schreiben und rechnen zu können. Das neue Landeskonzept Grundbildung muss viel breiter gefasst werden. Es geht darum, sogenannte Future Skills zu vermitteln, digitale Fähigkeiten, ökologische Kompetenzen und einiges mehr. Das geht weit über die bereits bestehenden Alpha-Levels hinaus. Grundbildung kann keine Einzellösung sein. Sie muss eingebettet werden in ein starkes Netz von Maßnahmen, die soziale Eingliederung, Arbeitsmarktintegration und Demokratieförderung umfassen. Nur durch eine enge Zusammenarbeit mit all den Akteurinnen, die für Chancengleichheit kämpfen, können wir umfassende Lösungen schaffen, die den Menschen nicht einfach irgendwelche Kompetenzen vermitteln, sondern ihnen eine echte Teilhabe ermöglichen. Ich freue mich auf die Beratung. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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