Damiano Valgolio
Jetzt muss, glaube ich, meine Uhr weiterlaufen, sonst kann ich unbegrenzt reden, aber das mache ich gerne. – Das kann man so nicht sagen, weil es nicht auf den freien Träger ankommt [Zuruf] – Ja, ich beantworte es gerne –, sondern es kommt auch auf die jeweilige Einrichtung an, die der freie Träger betreibt. Wenn die AWO zum Beispiel eine Kita betreibt, wird der TV-L anders angewandt als bei einer Einrichtung der Sozialarbeit der AWO. Ich vermute, dass Sie mit „Anwender“ solche Träger meinen, die Haustarifverträge haben oder unter die RV Tag fallen, die dann ihrerseits Bezug auf den TV-L nehmen. Deswegen spricht man von Anwendern, aber das ist immer nur eine mittelbare Anwendung. Trotzdem fallen diese freien Träger nicht unter den TV-L im Sinne der Tarifautonomie, dürfen auch nicht für den TV-L streiken. Das ist bei der Tarifautonomie nämlich entscheidend. Weder diese Träger noch die dort Beschäftigten fallen unter den TV-L. [Torsten Schneider (SPD): Aha!] Deswegen können Sie nicht sagen: Die Tarifautonomie verwehrt uns das –, oder erklären Sie es mir, warum Ihnen bitte die Tarifautonomie verwehrt, den Beschäftigten bei der AWO – nennen Sie die Anwender oder nennen Sie die sonst wie, egal ob es eine Kita oder eine Einrichtung der Straßensozialarbeit ist –, jetzt gleich ab heute, ab morgen, diesen Kolleginnen und Kollegen 150 Euro zu gewähren. Das ist einfach falsch. [Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] – Okay, sind wir uns einig? – [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]
