Tino Schopf
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verkehrssicherheit ist ein wichtiges Thema. Auch für die Koalition ist es ein sehr wichtiges Thema, und deshalb ist es richtig, dass wir nicht nur heute über diese Thematik sprechen. Zentraler Bestandteil Ihres Antrages, verehrte Kollegin Kapek, ist die Anschaffung von 60 mobilen und stationären Geschwindigkeitskontrollgeräten. Vor einem Jahr hatten wir diesen Antrag schon einmal im Plenum. Ich habe Ihnen damals gesagt, dass die Koalition eine erfolgreiche Verkehrssicherheit nicht ausschließlich an 60 Blitzern festmacht, sondern dass wir wollen, dass Verkehrssicherheit breiter und wirkungsvoller erreicht wird. 60 Blitzer sind eben nicht das Nonplusultra. Wir setzen dabei auf die Qualität und Quantität von sicheren Fuß- und Radwegen, intelligenten Ampelschaltungen sowie der Errichtung von Zebrastreifen und Querungsmöglichkeiten. Der Kollege Kraft hat dies eben gerade sehr detailliert und nachdrücklich dargestellt. Sie möchten Tempo 30 ausweiten und beziehen sich in Ihrem Antrag auf das Begehren der Kommunen gegenüber der Bundesregierung, dies zu vereinfachen. Da muss ich Ihnen sagen, der Senat – und das habe ich Ihnen auch vor einem Jahr gesagt – hat sich auf Bundesebene sehr wohl dafür stark gemacht, das Straßenverkehrsrecht zu modernisieren, um sowohl Maßnahmen zur Stärkung der Verkehrssicherheit zügiger umzusetzen als auch die Belange des ÖPNV stärker zu berücksichtigen. Busse und Bahnen müssen grundsätzlich Vorfahrt haben, und die Anordnung von Bussonderfahrstreifen war bisher davon abhängig, dass pro Stunde mindestens 20 Busse diese Spur nutzen. Daran wird es zukünftig nicht mehr scheitern, denn wir haben seit dem 14. Juni ein neues Straßenverkehrsgesetz, für das sich dieser Senat unter anderem auch ganz stark auf der Bundesebene eingesetzt hat. Bislang hatten die Kommunen ja die Probleme, verkehrliche Maßnahmen – wie Tempo 30, Fußgängerüberwege, Radwege – anzuordnen. Vieles musste dann kleinteilig begründet werden. Manche sinnvollen Maßnahmen konnten aufgrund der restriktiven Vorgaben in der Straßenverkehrsordnung erst gar nicht umgesetzt werden. Rad- und Fußverkehrsverbände, Verkehrssicherheitsverbände und auch die Initiative Lebenswerte Städte, von der Sie ja in Ihrem Antrag berichten, und mit ihnen viele andere Landes- und Kommunalpolitiker, wünschen sich daher schon lange eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, mit der die Interessen der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer mehr Berücksichtigung finden. Dieser Paradigmenwechsel hat nun endlich stattgefunden. Das ist gelungen. Durch die Aufnahme der neuen Ziele in das Straßenverkehrsgesetz, die anschließende Umsetzung in der StVO – das erfolgt ja dann morgen im Bundesrat – wird es nun deutlich leichter werden, Rad- und Fußwege entsprechend anzuordnen. Auch Anordnungen von Lückenschlüssen bei Tempo-30-Abschnitten, Geschwindigkeitsbegrenzungen in den sensiblen Bereichen, von denen Sie gesprochen haben – Kindergärten, Altenheime – werden mit der StVO-Novelle erleichtert. Radfahrer sowie Fußgänger werden dadurch besser geschützt. Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist damit ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende und die Verkehrssicherheit in unserer Stadt und für die Menschen vor Ort in den Kiezen. Dafür hat sich dieser Senat stark gemacht und wird er in den nächsten Monaten und Jahren entsprechende Maßnahmen einleiten. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]
