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Burkard Dregger

CDU 04.07.2024 Sitzungen 19/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die generelle Zulassung der Mehrfachstaatsangehörigkeit durch den Bundesgesetzgeber ist ein Fehler und muss definitiv zum Gegenstand einer Revision in der nächsten Legislaturperiode werden. [Beifall bei der CDU und der AfD – Zuruf von der LINKEN] Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD, Ihr Antrag hilft hier gar nicht weiter. Er hat sich im Wesentlichen erledigt, denn das Gesetzgebungsvorhaben, das Sie kritisieren, ist abgeschlossen, sodass die Maßnahmen, die Sie vorschlagen, ins Leere laufen. Sie haben auch keinen Änderungsantrag gestellt, und das Einzige, das von Ihrem Antrag übrig geblieben ist, ist die Forderung nach einem Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Das besäße aber überhaupt nur Aussicht auf Erfolg, wenn es Ansatzpunkte für eine Verfassungswidrigkeit gäbe. Diese nennen nicht einmal Sie selbst. Sie sind auch keinem ernsthaften Juristen zu entlocken, weil es sie nicht gibt, und deswegen ist es sinnlos, sich damit auseinanderzusetzen. [Beifall von Vasili Franco (GRÜNE)] Konzentrieren wir uns doch lieber darauf, dass die Voraussetzungen für Einbürgerungen auch eingehalten werden. Die sind nämlich beachtlich, und das bitte ich, zur Kenntnis zu nehmen. Der Bundesgesetzgeber hat das Erfordernis der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse konkretisiert. Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung bei Mehrehe oder Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Antisemitische, rassistische oder menschenverachtende Handlungen sollen eine Einbürgerung ausschließen. Die Einbürgerungsbewerber sollen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen bekennen, insbesondere also für den Schutz jüdischen Lebens. Wer das verweigert oder das Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung und die Loyalitätserklärung unrichtig abgibt, ist von der Einbürgerung ausgeschlossen. [Vereinzelter Beifall bei der CDU] Das hat uns der Bundesgesetzgeber aufgegeben, und das müssen unsere Behörden jetzt umsetzen, und genau darauf sollten wir dringen – dass das angesichts der vielen Anträge, die im Landesamt für Einwanderung vorliegen, auch beachtet und ausgeführt wird und nicht etwa unter den Tisch fällt. [Beifall bei der CDU] Dazu möchte ich eine kurze Anmerkung machen. Professor Michael Wolffsohn hat hier in diesem Haus bei seiner eindrucksvollen Gedenkansprache aus Anlass des 9. November 2023 auf Folgendes hingewiesen – ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten: „Die bisher in und von Deutschland als rein einheimisch deutsch praktizierte Aufarbeitung der NS-Zeit führt zwangsläufig bei unseren muslimischen Bürgern zur Wahrnehmung: ‚Geht mich nichts an. Müssen und sollen die Nachfahren der Alt-Deutschen unter sich ausmachen.‘“ Professor Wolffsohn sagt deshalb, dass zur Aufarbeitung der deutschen NS-Geschichte auch die Kollaboration des Großmufti von Jerusalem, Amin al-Husseini, gehöre. – Das sagt Professor Wolffsohn. Es geht nicht darum, deutsche Verantwortung zu relativieren, sondern es muss darum gehen, den Einbürgerungsbewerbern klar zu machen, dass durch ihre Einbürgerung die deutsche Geschichte auch zu ihrer Geschichte wird und dass die Konsequenzen der deutschen Geschichte auch sie treffen und dass auch sie zukünftig eine besondere Verantwortung insbesondere für das jüdische Leben trifft. Das bedeutet: Wer das negiert, kann nicht eingebürgert werden. Es muss also zusammenfassend darauf ankommen, die Einbürgerungsverfahren jetzt so zu gestalten, dass die Verfassungsfeinde von der Einbürgerung ausgeschlossen werden. Und dafür ist der AfD-Antrag völlig unbrauchbar. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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