Thorsten Weiß
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion steht dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Schulgesetzes positiv gegenüber, da zentrale Punkte der Novelle inhaltlichen Forderungen unserer Fraktion aus den Jahren 2018 und 2022 entsprechen. [Beifall bei der AfD] Die Neuregelung, welche den Übergang zum Gymnasium samt Probeunterricht regelt, entspricht der Forderung der AfD-Fraktion aus dem Jahr 2022. Dass dabei der Fokus auf den Kernfächern Mathematik, Deutsch und erste Fremdsprache liegt und nicht auf den Gesellschaftswissenschaften, wie es Die Linke, Frau Brychcy, fordert, ist richtig und sollte eigentlich selbstverständlich sein. [Beifall bei der AfD] Wir sind allerdings der Meinung, dass das Losverfahren beim Schulübergang vollständig durch rein leistungsbezogene beziehungsweise schulinterne Kriterien ersetzt werden muss. Auch die Möglichkeit, Schüler abzuschulen, muss bestehen bleiben. Dazu haben wir jeweils Änderungsanträge eingebracht. Die Einführung des 11. Pflichtschuljahres für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag hat meine Fraktion bereits 2018 gefordert. Wir begrüßen also, dass dieses nun eingeführt wird. Die Grundlage für gelingende Bildungsbiografien sind gute Deutschkenntnisse. Bereits im Gesetz verankert ist die kleine Kitapflicht für Kinder mit Förderbedarf beim Erwerb der deutschen Sprache, welche allerdings nicht konsequent umgesetzt wurde. Ob mit dem Kitachancenjahr, welches nun durch die Gesetzesänderung kommt, eine konsequentere Umsetzung gelingt, bleibt deshalb abzuwarten. Was wir neben einer Sprachstandsfeststellung in der Kita brauchen, ist ein verbindlicher Sprachtest vor Aufnahme in die Schule, so wie es in Dänemark praktiziert wird. Kinder, die Defizite im Bereich der deutschen Sprache aufweisen, müssen Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse oder die an der Grundschule wieder einzurichtende Vorschule besuchen. Dass die mangelnden Deutschkenntnisse ein Problem sind, welches sich durch alle Klassenstufen zieht, ist ja nun wahrlich kein Geheimnis. Wir wollen deshalb, dass Schüler entsprechend der erreichten Niveaustufe im Deutschen in möglichst homogenen Lerngruppen zusammengefasst werden. Auch dazu haben wir einen Änderungsantrag eingereicht. Besteht bei Schülern ein besonderer Förderbedarf, insbesondere beim Erwerb der deutschen Sprache, muss auch in den Schulferien ein Schulbesuch oder die Teilnahme an Lernangeboten angeordnet werden können. Auch dazu haben wir einen Änderungsantrag eingereicht. Des Weiteren fordern wir in unseren Änderungsanträgen das Recht auf Teilnahme an Schulwettbewerben, die Stärkung der Elternpflichten, die Stärkung der Fördervereine und von Sponsoring, die Durchsetzung von Disziplin und Schulvereinbarungen nach dem Vorbild der Bergius-Schule, die Abschaffung der allgemeinverbindlichen Schulinspektion, das Verbot der Gesichtsverhüllung, die Einführung von Kopfnoten und die Verankerung des Rechts, ein Musikinstrument zu lernen. [Beifall bei der AfD] Die vorliegende Gesetzesnovelle wird die massiven Bildungsprobleme in Berlin nicht lösen. Wir nehmen dennoch positiv zur Kenntnis, dass zumindest die Weichen jetzt in die richtige Richtung gestellt werden, und sind darüber hinaus sehr gespannt, welche Ideen die Regierungskoalition künftig noch von der AfD aufgreift. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]
