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Franziska Brychcy

LINKE 04.07.2024 Sitzungen 19/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihre Schulgesetznovelle ist ein verheerender Rückschritt für die Bildungspolitik in Berlin. Da ist nichts auf der Höhe der Zeit, liebe CDU, und da hat die Koalition ehrlich gesagt auch nicht gut nachgearbeitet, liebe SPD! [Marcel Hopp (SPD): Das hat die Kollegin von den Grünen besser angefangen! – Dr. Maja Lasić (SPD): Wo ist das Lob?] Durch die verengte Förderprognose beim Übergang auf die weiterführende Schule – es zählen künftig nur noch Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache – verschärfen Sie die Segregation empfindlich. Sie erschweren den Zugang zum Gymnasium für Schülerinnen und Schüler, die in Naturwissenschaften stark sind, aber in den Sprachen nicht gleichermaßen, für Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, oder Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Familiensprache. Ich verstehe, dass Sie darüber nichts sagen wollen, Frau Dr. Lasić, da würde ich mich als SPD auch schämen. Die anderen Schulformen, die Integrierten Sekundarschulen und die Gemeinschaftsschulen, werden nun deutlich mehr Schülerinnen und Schüler aufnehmen und auf ihrem Bildungsweg begleiten müssen, während die Gymnasien entlastet werden. In manchen Bezirken wie Steglitz-Zehlendorf führt das dazu, dass voraussichtlich Hunderte Schülerinnen und Schüler weite Wege in andere Bezirke auf sich nehmen müssen, weil es hier schon jetzt viel zu wenige Schulplätze an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen gibt, während Schulplätze an den Gymnasien frei bleiben. Das ist fatal. Das mindert die Bildungschancen von jungen Menschen und ist nichts anderes als Klassenpolitik von oben. Die Durchlässigkeit von Bildungswegen wird erheblich verringert, der Leistungsdruck bereits von Grundschülerinnen und Grundschülern deutlich erhöht. Katastrophale Rückschritte gibt es auch im Bereich Inklusion. Der Beirat für Menschen mit Behinderung war gestern geschockt, dass die allgemeine Schulpflicht künftig pauschal mit 18 Jahren enden soll, was Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, Geflüchtete und diejenigen erheblich benachteiligt, die keine geradlinige Bildungsbiografie aufweisen können. Die geraten aus dem Blick, Frau Khalatbari. [Sandra Khalatbari (CDU): Das ist nicht wahr!] Für die ist die Schulpflicht dann vorbei. Da gibt es niemanden mehr, der sich kümmert. Besonders verheerend ist es, dass die Schulaufsicht künftig in der Sek 2 die komplette Schulpflicht einfach für beendet erklären kann, wenn – Zitat – ein weiterer erfolgreicher „Schulbesuch nicht zu erwarten ist“, zum Beispiel bei Kindern mit Mehrfachbehinderung. So steht es in Ihrer Begründung. Es geht um Kinder, die mehrfach behindert sind, wo man einfach sagt: Keine Schulpflicht mehr. – Darauf hatten wir Sie hingewiesen, da haben Sie nicht nachgebessert. Es ist klar, dass dieser Paragraf das Recht auf Bildung fundamental verletzt und damit deutschlandweit ein einmaliger Rückschritt wäre. Aber daran haben Sie nichts geändert. Dass Sie Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu Bildungseinrichtungen erklären und jungen Menschen mit Behinderungen nicht gleichermaßen ein Angebot für den Schulbesuch und den Übergang in den Beruf unterbreiten, ist ehrlicherweise ein Armutszeugnis, und da hat Ihr Änderungsantrag zum Ruhen der Schulpflicht leider auch gar nichts geändert. Das steht nämlich jetzt im Gesetz, wenn wir es heute beschließen. Ich fordere Sie wirklich auf, diesen inklusionspädagogisch verheerenden Paragrafen heute nicht zu beschließen. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen. Zudem schlagen wir auf Anregung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung und des Berliner Bündnisses für schulische Inklusion vor, einen Passus zu angemessenen Vorkehrungen aufzunehmen, um das gemeinsame Lernen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu gewährleisten. Hamburg hat übrigens eine ähnliche Formulierung im dortigen Schulgesetz bereits beschlossen. Ebenfalls schockiert hat uns, dass Sie bezüglich der Qualität im Ganztag einen Haushaltsvorbehalt ins Schulgesetz aufgenommen haben. Erfolgt nun die Qualität im Ganztag nur noch nach Kassenlage? Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Für den Ganztagsausbau erhält Berlin insgesamt 154 Millionen Euro Bundesmittel. Letztes Jahr haben Sie als KMK-Präsidentin, Frau Günther-Wünsch, Berlin als Vorreiter in diesem Feld präsentiert und schreiben nun einen Haushaltsvorbehalt ins Gesetz. Schließlich noch zum 11. Pflichtschuljahr. Wir haben ja schon gesagt, dass wir das Ziel teilen, das Sie aber selbst konterkarieren, weil Sie zur Auflösung des Haushaltsdefizits 0,5 Millionen Euro bei der aufsuchenden Beratung bei der Jugendberufsagentur einsparen – also genau das Instrument, das junge Menschen anspricht. Das heißt, diese Menschen werden jetzt weniger erreicht durch Ihre Haushaltspolitik. Sie haben auch keine Schulsozialarbeit zusätzlich eingestellt. Das haben die OSZ kritisiert, weil sie das mit der bestehenden Ausstattung nicht schaffen; heute wird das Gesetz beschlossen. Von daher ist auch das 11. Pflichtschuljahr, so wie Sie es angelegt haben, nicht dazu ausgelegt, junge Menschen in den Beruf zu bringen. Für uns ist klar: Dieses Schulgesetz von CDU und SPD bedeutet mehr Segregation, mehr Leistungsdruck, weniger Durchlässigkeit, weniger Bildungschancen, weniger Inklusion. Das ist kein guter Tag für die Schülerinnen und Schüler in Berlin, die letztlich unter den Folgen Ihrer Politik leiden werden. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Bettina Jarasch (GRÜNE)]

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