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Niklas Schrader

LINKE 04.07.2024 Sitzungen 19/51

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat uns hier kurzfristig und dringlich einen Antrag zum Verbot des roten Dreiecks vorgelegt, und wir halten das für vollkommen unangebracht, diese komplexe und sensible Angelegenheit hier im Schnellverfahren durchzustimmen. [Beifall bei der LINKEN – Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Ich sage Ihnen gerne auch noch mal, warum. Es ist richtig, dass das rote Dreieck von der Hamas als Todesmarkierung von Feinden verwendet wird. Es ist Realität, dass das rote Dreieck auch in Berlin immer wieder als Bedrohung eingesetzt wird. [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Personen und Einrichtungen werden markiert, um sie einzuschüchtern, und nicht selten folgen diesen Markierungen auch konkrete Taten. [Zuruf von Dirk Stettner (CDU)] Da sind wir uns in der Intention natürlich einig, das ist inakzeptabel, das muss verfolgt werden. Ob das Jüdinnen und Juden sind oder Menschen, die sich für das Existenzrecht Israels oder gegen den Terror der Hamas einsetzen, wir stehen solidarisch ganz klar auf der Seite der Betroffenen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Martin Matz (SPD): Also stimmen Sie mit Ja!] Das Symbol allerdings hat eine lange Geschichte und wird auch von anderen Gruppierungen verwendet. Die Abgrenzung der Strafbarkeit ist wirklich alles andere als einfach, Herr Matz! Die Nazis benutzten es, das ist schon gesagt worden, um ihre todgeweihten Opfer in den Konzentrationslagern zu kennzeichnen. [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Und nach der Befreiung haben sich Antifaschistinnen und Antifaschisten wie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten – VVN-BdA – beispielsweise diesen roten Winkel angeeignet und tragen ihn in ihrem Logo. Er findet sich übrigens auch bundesweit an vielen Gedenkorten für die Opfer des Nationalsozialismus. Hier ist er ein Symbol des „Nie wieder!“, „Nie wieder Faschismus!“ und auch des „Nie wieder Antisemitismus!“. Auch hier kann es einen Kontext zum Nahostkonflikt geben. Wenn man jetzt das Dreieck unter Strafe stellen will, dann muss man das mindestens klar abgrenzen, und das schafft Ihr Antrag schon mal nicht. Im Text steht – da zitiere ich jetzt mal –: „Das Ziel ist, die Sichtbarkeit des Zeichens in der Öffentlichkeit zu unterbinden und die Strafbarkeit der Verwendung des nach unten gerichteten roten Dreiecks im Kontext des Nahostkonflikts und der Hamas sicherzustellen.“ Ziel ist also auch nach dem Antragstext, dieses Zeichen aus der Öffentlichkeit zu verbannen, und das könnte dann eben auch Organisationen wie die VVN-BdA oder andere treffen, und deshalb legt dieser Antrag, wie ich finde, hier nicht die historische Sensibilität an den Tag, die angebracht wäre. Übrigens, die Polizei leitet sehr schnell Ermittlungsverfahren ein, wenn der Kontext unklar ist, oder greift in Versammlungen ein, und dann wird der Kontext später geklärt, aber der Grundrechtseingriff ist erst mal da. Das ist alles nicht so einfach. Es ist auch nicht klar, ob dieses Verbot einen Mehrwert bringen würde. Bei problematischen Versammlungen ist es auch jetzt schon per Auflage möglich. Es ist auch interessant, dass Sie das jetzt per Antrag der Versammlungsbehörde vorschreiben wollen. Aber es ist möglich, es ist auch schon passiert. Die Verwendung des Dreiecks im Zusammenhang mit konkreten Bedrohungen: Wenn es bedrohungsmäßig angewandt wird, dann gibt es konkrete Straftatbestände, nach denen das schon verfolgt werden kann. Das ist auch schon jetzt möglich. Es ist also völlig klar: Bei antisemitischen Bedrohungen, bei Feindmarkierungen muss mit Konsequenz vorgegangen werden. Aber was Sie hier machen, ist eine Simulation von Konsequenz. Das ist hilflose und planlose Symbolpolitik mit dem Risiko, dass auch andere, die dieses Zeichen in einem anderen Kontext verwenden, in die Gefahr der Kriminalisierung geraten. Wir sagen außerdem: Die Bekämpfung von Antisemitismus darf sich nicht in Verboten und Repression erschöpfen. Genau diese Entwicklung sehen wir aber leider in der Koalition mit großer Sorge. Und aus diesen Gründen können wir diesem Antrag an dieser Stelle nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten. Ich kann die Koalition nur aufrufen, hier noch einmal in die breite politische Diskussion zu gehen, auch im Kontext der gesamten Bekämpfung von Antisemitismus. Wir sind offen dafür.– Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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