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Burkard Dregger

CDU 04.07.2024 Sitzungen 19/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober hat zu Recht Entsetzen und Abscheu ausgelöst. Die Bestialität, mit der sich die Hamasverbrecher an den angegriffenen Israelis vergangen haben, ist für zivilisierte Menschen unerträglich. Umso verachtenswerter ist es, dass sich im Angesicht dieser Hamasverbrechen in Berlin Menschen finden, die ausgerechnet die Symbole der Hamas nutzen, um andere Menschen, jüdische Menschen und Einrichtungen als Angriffsziele zu markieren, die also dazu auffordern, die Markierten zu attackieren. Dem jüdischen Studenten Lahav Shapira wurde ein rotes Dreieck gesendet, bevor er von einem Kommilitonen krankenhausreif geprügelt wurde. Unbekannte sprühten es über den Eingang eines Clubs und klebten es auf die Fenster einer Kneipe, nachdem dort Vorträge zu Antisemitismus stattgefunden hatten. Mit Entsetzen müssen wir wahrnehmen, dass auch unsere Universitäten davon nicht verschont werden. Hochschulen sind doch geschützte Räume, die Wissenschaft und Forschung gewidmet sind, die Orte des Diskurses und der faktenbasierten Arbeit sein sollten, an denen Werte wie Menschenwürde, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit gelebt werden sollten, die führende Köpfe in Wissenschaft, Forschung, aber auch in Politik und Gesellschaft hervorbringen sollten und nicht übelsten, primitivsten und widerwärtigsten Antisemitismus. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] So aber ist es vor Kurzem bei der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität geschehen. Dort malten die Besetzer ein rotes Dreieck über das Namensschild eines Mitarbeiters, der zum Nahostkonflikt und zu Antisemitismus forscht. Das war nichts anderes als eine Morddrohung. Wir können und wollen das nicht ignorieren, und deshalb legt die Koalition aus CDU und SPD einen Antrag zur Sofortabstimmung vor, mit dem wir zweierlei erreichen wollen. Erstens wollen wir die Berliner Versammlungsbehörde veranlassen, ab sofort die Verwendung des Hamas-Dreiecks bei Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt durch entsprechende Auflagen zu untersagen. Das wird mit unserer Beschlussfassung heute sofort wirksam. Zweitens wollen wir erreichen, dass die Bundesregierung das bereits erlassene Betätigungsverbot gegen die Hamas ergänzt um das Verbot der Verwendung des roten Hamas-Dreiecks im Kontext des Nahostkonflikts. Das ist wichtig, weil das rote Hamas-Dreieck unsere jüdischen Mitbürger einschüchtert. Wer markiert wird, gerät in Todesangst, und das müssen wir beenden. Durch das Verbot wird die Verwendung des Hamas-Dreiecks unter Strafe gestellt und kann nach § 86a StGB mit Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren Haft oder mit Geldstrafe bestraft werden. Diejenigen, die sich nur mit dem Leid in Gaza solidarisieren wollen, müssen sich bewusst machen: Wer das rote Hamas-Dreieck verwendet, dem geht es nicht um das Leben der Palästinenser, sondern um das Töten von Juden. Meine Damen und Herren der Opposition! Ich lade Sie ein, sich unserem Antrag anzuschließen. Das wäre ein starkes Zeichen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

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