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Johannes Kraft

CDU 04.07.2024 Sitzungen 19/51

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Herr Wiedenhaupt, häufig tragen Sie ja auch ganz gute Argumente vor, gerade in den Debatten im Ausschuss, [Beifall bei der AfD – Ronald Gläser (AfD): Immer!] aber heute liegen Sie ehrlicherweise komplett daneben. [Beifall von Tobias Schulze (LINKE)] Denn das, was Sie hier vorgetragen haben, hat weder mit Gesetzen noch mit Regelungen oder Verordnungen irgendetwas zu tun. Deshalb gestatten Sie mir, einleitend noch einmal darauf hinzuweisen, worüber wir hier eigentlich reden. Wir reden über die Parkraumbewirtschaftung. Die Parkraumbewirtschaftung ist im § 6a Straßenverkehrsgesetz geregelt, und da ist klar dargestellt, dass eine Einführung einer Parkraumbewirtschaftung begründet werden muss, und zwar mit verkehrsrelevanten Argumenten. Dazu gehört als erste Voraussetzung ein hoher Parkdruck und zweitens eine Nutzungskonkurrenz zwischen Anwohnern und Gewerbetreibenden und ihren Kunden oder Berufspendlern oder was auch immer. Bei uns in Berlin sind es in aller Regel die gebietsfremden Langzeitparker, nämlich die, die Sie angesprochen haben, diejenigen, die ihren Arbeitsort in der Stadt haben und auf das Auto angewiesen sind. Und – auch das steht in den Verordnungen – die mittlere Auslastung der Stellplätze muss mindestens 90 Prozent betragen, und der Anteil der gebietsfremden Langzeitparker muss mindestens 25 Prozent hoch sein, sonst können Parkraumbewirtschaftungszonen nicht eingeführt werden. Das ist das, was im Gesetz steht. Diese vermeintliche Willkür, die Sie hier dargestellt haben, geht völlig fehl. Was Sie auch völlig ausblenden: Es gibt nicht nur die Parkraumbewirtschaftung, so wie Sie sie angesprochen haben, das Mischprinzip Anwohnerparken und die Gebühren an den Automaten, sondern es gibt natürlich auch die Möglichkeit, reines Anwohnerparken beziehungsweise Bewohnerparkbereiche einzurichten, und auch die Begrenzung der Höchstparkdauer ist ein Argument beziehungsweise ein Mittel, um Parkraum zu bewirtschaften. Das blenden Sie alles komplett aus. Ja, ein Stück weit bin ich bei Ihnen: Es gibt Bezirke, die diese Regelungen und Verordnungen durchaus ein bisschen lasch auslegen, da sind wir uns einig. Das begründet aber nicht, dass wir Ihren Antrag brauchen, denn – jetzt komme ich mal zu Ihrem Antrag – Sie fordern eine Strategie. Ich weiß nicht, was Sie mit einer Strategie meinen, weil Sie es ja richtig gesagt haben, dass die Bezirke zuständig sind. Es gibt den Leitfaden zur Parkraumbewirtschaftung, ursprünglich aus dem Jahr 2004, jetzt in der Fassung 2020 vorliegend. Da sind all die Dinge, die Sie aufgeschrieben haben, geregelt. Der nachgewiesene Bedarf steht da drin, da steht aber auch das drin, was ich vorgetragen habe, wie die Nutzungskonkurrenz sein muss, wie die mittlere Auslastung sein muss. Der nächste Punkt: In Ihrem Antrag schreiben Sie: Der Senat soll Stellplätze in Hoch- oder Tiefgaragen, Kiezparkhäusern und Parkdecks schaffen. – Über Kiezparkhäuser haben wir vor Kurzem gesprochen. So etwas macht natürlich Sinn, wo Platz ist, wo neue Quartiere entwickelt werden. Aber was wollen Sie denn machen? Wollen Sie, dass der Senat in innerstädtischen Lagen, da, wo wir ohnehin schon eine hohe Verdichtung haben, wo so gut wie kein Platz ist, wo wir auch keinen Platz haben, Parkhäuser bauen und sie betreiben soll? Ehrlicherweise, ich glaube, das geht völlig fehl. Dann schreiben Sie etwas von Verdrängungseffekten. Ja, natürlich ist es so, wenn es keine natürlichen Barrieren gibt, da wo Parkzonen sind, gibt es Verdrängungseffekte, aber wenn Sie sich Ihren Antrag mal genau angucken, dann kann eigentlich das, was Sie aufgeschrieben haben, nur bedeuten, dass die AfD die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf das gesamte Stadtgebiet möchte. Ich glaube, das kann es wohl nicht sein, jedenfalls nicht aus Sicht der CDU. [Beifall bei der CDU – Antje Kapek (GRÜNE): So ist es!] Dann wird es interessant: Sie wollen die Parkgebühren beschränken. Damit meinen Sie vermutlich die Gebühren, also diese 4 oder 2 Euro, die Sie in den Automaten stecken müssen, und Sie wollen sie auf die Kosten beschränken, die tatsächlich dafür entstehen. Dann gucken wir mal in die Zahlen; ich habe mir die Mühe gemacht: Das, was in den Automaten und in die Handys, sozusagen in die Bezirkskassen geht – das läuft über bezirkliche Wirtschaftspläne –, ist exakt das, was an Kosten verursacht wird. Die Überschüsse, die Sie angesprochen haben, womit sich die Bezirke dann ein Stück weit refinanzieren, sind genau die etwa 25 Millionen Euro, die aus Ordnungswidrigkeiten eingenommen werden. Also das geht völlig fehl! Jetzt kommt aber der zweite Punkt, und den finde ich wirklich interessant. Sie sagen, Sie wollen die Gebühren für die Anwohnerparkausweise auf das notwendige Maß beschränken. Dann schauen wir auch da mal wieder in die Zahlen: 20,40 Euro kostet aktuell ein Anwohnerparkausweis für zwei Jahre. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Zwei Jahre! – Zuruf von Carsten Ubbelohde (AfD)] Die Verwaltungskosten, die dafür entstehen, liegen bei 35 Euro. Wenn Sie sämtliche Ausnahmetatbestände mit dazunehmen, davon gibt es viel zu viele, dann kostet die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises 66,93 Euro. Die AfD möchte die Kosten für die Anwohnerparkausweise also um Faktor 4 erhöhen. Das können Sie machen, wollen wir als CDU nicht. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE) – Antje Kapek (GRÜNE): Eigentor!] Was es aber braucht – und da sind wir uns völlig einig –: Wir müssen die Parkraumbewirtschaftung ganzheitlich betrachten, wir müssen die Komplexität reduzieren, wir müssen die Ausnahmetatbestände verringern, wir müssen in diesem Bereich viel mehr digitalisieren, wir müssen den Aufwand reduzieren, und wir müssen die verkehrslenkenden Effekte im Blick haben. Seien Sie gespannt! [Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Wir sind gerade dran, genau das zu entwickeln, genau ein solches Konzept vorzuschlagen. Lassen Sie uns darüber reden. Das, was Sie mit Ihrem Antrag möglicherweise meinen, aber nicht aufgeschrieben haben, geht aus unserer Sicht wirklich in eine völlig falsche Richtung. Deshalb werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Tobias Schulze (LINKE)]

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