Lilia Usik
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe Jugendliche! Das Wichtigste vorab: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren der Glücksspiele und der Sportwettsucht ist für uns als CDU-Fraktion ein wichtiges Anliegen, und es bleibt so, dass wir dieses Anliegen auch sehr ernst nehmen. [Vereinzelter Beifall bei der CDU] Die gute Absicht des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Forderungen in diesem Antrag bereits heute Realität sind. Der Antrag fordert umfassende Maßnahmen zur Regulierung der Werbung für Sportwetten, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Es ist allerdings bereits heute den minderjährigen Kinder und Jugendlichen gesetzlich verboten, an Sportwetten teilzunehmen. Die Jugendschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung öffentlicher Glücksspiele sind in Deutschland im Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens und im Berliner Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag bereits heute verankert. Diese Regelungen wurden auch vor Kurzem, in den Jahren 2021 und 2022, erneuert, und sie haben zum Ziel, die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Glücksspielen strikt zu unterbinden und auch ihre Berührungspunkte mit Glücksspielen weitgehend zu minimieren. Das heißt, diese Vorschriften sollen nicht nur die direkte Teilnahme verhindern, sondern auch den Kontakt von Minderjährigen mit den Glücksspielen und auch die daraus resultierenden Anreize, das heißt konkret Werbung – dass sie das auch ausschließen müssen. Wie kann man heutzutage konkret verhindern, dass minderjährige Kinder und Jugendliche an Sportwetten teilnehmen? – Für das Onlineglücksspiel wird bereits heute gewährleistet, dass Minderjährige durch Identifizierung und Authentifizierungssysteme ausgeschlossen werden. Diese Systeme müssen heute den hohen Jugendschutzstandards der Kommission für Jugendmedienschutz entsprechen – und entsprechen dem auch –, und somit sollen sie auch wirksamen Ausschluss von Minderjährigen gewährleisten. Was ist konkret mit der Werbung? – In Berlin dürfen sich Werbung für Glücksspiele und Sportwetten nicht an Minderjährige richten. Das hat Frau Schedlich auch gesagt. Speziell für Internetcasinos ist zum Beispiel Werbung im Internet und Rundfunk von 6 Uhr bis 21 Uhr verboten, auch zum Beispiel in Bezug auf Lizenzen für Glücksspielanbieter. Die beinhalten zusätzliche Einschränkungen, wie zum Beispiel ein Verbot der Nutzung jugendaffiner Angebote. Auch Werbeaktivitäten auf Kinder- und Jugendtrikots sind also ebenfalls verboten. Und wir sind auch deutschlandweit dazu tätig. Die Länder haben eine Studie beauftragt, damit Glücksspielwerbung und deren Auswirkungen auf Minderjährige überprüft wird, und das sollte auch auf Bundesebene gemeinsam koordiniert werden.
