Cornelia Seibeld
Vielen Dank, Herr Senator! – Damit hat die Fragestunde für heute ihre Erledigung gefunden. Ich rufe auf lfd. Nr. 3: Wahl der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten sowie von fünf Richterinnen/Richtern des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/1194 Zunächst möchte ich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Frau Selting, den Vizepräsidenten, Herrn Dr. Seegmüller, die amtierenden und ehemaligen Richterinnen und Richter sowie die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sehr herzlich begrüßen. – Willkommen in unserer Mitte! [Allgemeiner Beifall] Heute steht die Wahl eines Vizepräsidenten sowie von fünf weiteren Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes an. Herrn Vizepräsidenten Dr. Seegmüller möchte ich im Namen des Hauses für die geleistete Arbeit sehr herzlich danken! Ebenso danke ich Herrn Alagün, Frau Dr. von Galen, Herrn Hilbrans, Herrn Kipp und Frau Prof. Dr. Schönrock für ihre Arbeit! [Allgemeiner Beifall] Die Fraktion der CDU, die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke haben mit vier übereinstimmenden Erklärungen die folgenden Kandidaten vorgeschlagen, und zwar: Herr Björn Retzlaff als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs sowie als Richterin beziehungsweise Richter des Verfassungsgerichtshofs Frau Lucy Chebout, Frau Dr. Juliane Pätzold, Herrn Prof. Dr. Florian Rödl, Herrn Dr. Florian Schärdel sowie Frau Rosanna Sieveking. Weitere Vorschläge liegen nicht vor. Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben sich in den Fraktionen vorgestellt, und die Lebensläufe der Nominierten liegen Ihnen jeweils als Tischvorlage vor. Nach dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof erfolgt ohne Aussprache eine geheime Wahl mit Zweidrittelmehrheit. Nach dem Wahlgang und der Auszählung ist die Ernennung und Vereidigung vorgesehen. Die Fraktionen haben vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten sechs Stimmzettel in verschiedenen Farben, also für jede zu wählende Person einen Stimmzettel. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, Ja, Nein oder Enthaltung anzukreuzen. Auf jedem Stimmzettel darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an, und warten Sie so lange, bis Ihr Name auf der Liste gefunden und abgehakt worden ist. Es stehen acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte, von Ihnen aus gesehen, auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich freizumachen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen. Dann darf ich bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettelausgabe zu starten. [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Dann darf ich fragen, ob alle die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. – Das scheint mir der Fall zu sein. Dann darf ich den Wahlgang schließen. [Zuruf von Peer Mock-Stümer (CDU) – Unruhe] – Nein! Der Wahlgang ist geschlossen, und nach geschlossenem Wahlgang wird hier auch nicht mehr gewählt. – Dann ist der Wahlgang geschlossen. Ich darf die Beisitzerinnen und Beisitzer bitten auszuzählen und unterbreche die Sitzung bis 12.55 Uhr. – Danke schön! [Unterbrechung der Sitzung von 12.35 bis 12.57 Uhr] Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir die Sitzung fortsetzen können. Dann darf ich die Ergebnisse bekannt geben. Die Wahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin ergab für Herrn Björn Retzlaff das folgende Ergebnis: 150 abgegebene Stimmen, davon 142 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen, keine ungültige Stimme. – Damit ist das erforderliche Quorum von 98 eingehalten. [Allgemeiner Beifall] Ich darf Sie fragen, Herr Retzlaff, ob Sie die Wahl annehmen. [Björn Retzlaff: Ja, ich nehme die Wahl an!] Vielen Dank! Herzlichen Glückwunsch! [Allgemeiner Beifall] Für Frau Lucy Chebout ergab die Wahl zur Richterin des Verfassungsgerichtshofs Berlin folgendes Ergebnis: ebenfalls 150 abgegebene Stimmen, davon 122 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen, keine ungültige Stimme. – Auch damit ist das erforderliche Quorum, das hier bei 96 gelegen hätte, eingehalten. [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Ich darf Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen. [Lucy Chebout: Ja!] Herzlichen Glückwünsch! [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Für Frau Dr. Juliane Pätzold ergab die Wahl zur Richterin des Verfassungsgerichtshofs Berlin das folgende Ergebnis: ebenfalls 150 abgegebene Stimmen, davon 143 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen, keine ungültige Stimme. – Auch hier ist das erforderliche Quorum eingehalten. [Allgemeiner Beifall] Ich darf Sie fragen, ob Sie Wahl annehmen. [Dr. Juliane Pätzold: Ja!] Herzlichen Glückwunsch! Für Herrn Professor Florian Rödl ergab die Wahl zum Richter des Verfassungsgerichtshofs Berlin das folgende Ergebnis: abgegebene Stimmen: 150, davon 128 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen, keine ungültige Stimme. Auch hier ist das Quorum eingehalten. Ich darf Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen. [Dr. Florian Rödl: Ja! – Allgemeiner Beifall] Herzlichen Glückwunsch! [Allgemeiner Beifall] Für Herrn Dr. Florian Schärdel ergab die Wahl zum Richter des Verfassungsgerichtshofs Berlin das folgende Ergebnis: 150 abgegebene Stimmen, davon 125 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen, eine ungültige Stimme. Auch hier ist das erforderliche Quorum eingehalten. – Ich darf Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen. [Dr. Florian Schärdel: Ja! – Allgemeiner Beifall] Herzlichen Glückwunsch! Für Frau Rosanna Sieveking ergab die Wahl zur Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin das folgende Ergebnis: ebenfalls 150 abgegebene Stimmen, davon 131 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen, keine ungültige Stimme. Auch hier ist das Quorum eingehalten. – Ich darf Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen. [Rosanna Sieveking: Ja!] Herzlichen Glückwunsch! [Allgemeiner Beifall] Dann darf ich die Gewählten bitten, nach vorne zu kommen, damit wir die Ernennungen und Vereidigungen vornehmen können. Ich darf alle anderen bitten, sich nach Möglichkeit von ihren Plätzen zu erheben. [Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.] Sehr geehrter Herr Björn Retzlaff! Hiermit ernenne ich Sie entsprechend Ihrer Wahl zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin und überreiche Ihnen die Ernennungsurkunde. Herzlichen Glückwunsch! [Allgemeiner Beifall] Dann kommen wir zu Ihrer Vereidigung mit dem für Berufsrichterinnen und Berufsrichter des Landes Berlin vorgesehenen Eid. Ich spreche den Text vor und bitte Sie, diesen mit der Formel „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ zu bestätigen. Der Eid lautet: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung von Berlin und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“ Ich darf Sie bitten, die Eidesformel zu bestätigen. Björn Retzlaff, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs: Ich schwöre es. [Allgemeiner Beifall]
