Niklas Schenker
Vielen Dank! – Aus welchen Gründen, unter anderem haushälterischen, will denn der Senat gegenwärtig auf ein Gutachten zum Nachweis eines geringen Angebots an vergleichbaren Wohnraumräumen sowie eines angespannten Wohnungsmarktes im Sinne des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verzichten, obwohl die Stadt Frankfurt am Main eben jenes Gutachten erarbeitet hat, das vom Amtsgericht Frankfurt am Main dann auch als entscheidende Grundlage für eine rechtskonforme Anwendung der entsprechenden Vorschriften betrachtet wurde?
