Niklas Schenker
Vielen Dank für die Beantwortung! Meine Nachfrage: Kann der Senat etwa durch bereits erfolgte Kontrollen ausschließen, dass es weitere Fälle gibt, in denen diese Verpflichtungen aus dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung weiter dahingehend ausgelegt werden, ihren Anteil an förderfähigen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen zwar zu errichten, diese jedoch nicht mietpreis- und belegungsgebunden zu vermieten? Inwiefern wurde das jetzt in diesem Zuge noch mal kontrolliert?
