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Dr. Petra Vandrey

GRÜNE 04.07.2024 Sitzungen 19/51

Festzustellen ist, dass das Bundesverfassungsgericht das offensichtlich anders sieht als die Justizsenatorin. Daher frage ich: Was tut die Berliner Generalstaatsanwaltschaft, um die vom Bundesverfassungsgericht beschlossene Rückführung von Maja T. zu erwirken?

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