parlament-berlin.de ↗

Dr. Felor Badenberg

04.07.2024 Sitzungen 19/51

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Vandrey! Über diesen Fall Maja T. haben wir gestern sehr ausführlich in der Rechtsausschusssitzung gesprochen. Dort war auch eine Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, die relativ genau und detailreich den Ablauf des Auslieferungsverfahrens beschrieben hat. Ich persönlich habe erst wenige Minuten vor der Presseberichterstattung Kenntnis von diesem Sachverhalt erlangt. Es ist so, dass zum Teil die Behauptung in den Raum gestellt worden ist, die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft sei trotz des anhängigen Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht erfolgt. Das ist nicht richtig. Richtig ist vielmehr, dass die Generalstaatsanwaltschaft das Auslieferungsverfahren bereits von deutscher Seite beendet hatte, bevor das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig war. Es ist nämlich so gewesen, dass Maja T. an die österreichischen Behörden um ziemlich genau 6.50 Uhr übergeben worden ist und die Benachrichtigung der Generalstaatsanwaltschaft über den anhängigen Antrag um 8.32 Uhr erfolgt ist. Hinzu kommt der Aspekt, den Sie gerade angesprochen haben, wie wir das Verfahren bewerten. Wie gesagt, es ist ein Routineverfahren, es ist absolut beanstandungsfrei abgelaufen. Die Tatsache, dass Maja T. in der Tat auf dieses Problem hingewiesen hat, ist ein Umstand, den auch das Kammergericht entsprechend gewürdigt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hat daraufhin mit den ungarischen Behörden Kontakt aufgenommen. Dort ist eine Garantieerklärung abgegeben worden, dass sie diesbezüglich nichts zu befürchten hat. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Zweitens ist Maja T. in Absprache mit den ungarischen Behörden die Möglichkeit eröffnet worden, dass im Falle der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die Möglichkeit besteht, diese hier in Deutschland zu absolvieren. – Vielen Dank! [Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)]

Alle Reden von Dr. Felor Badenberg Protokoll ↗