Marc Vallendar
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits in meiner Plenarrede vom 17. November 2022 machte ich darauf aufmerksam, dass Ihr Antrag einen direkten Angriff auf die Volkssouveränität und unser Grundgesetz darstellt. [Elif Eralp (LINKE): Für Angriffe aufs Grundgesetz sind Sie ja Experte!] Bereits damals verdeutlichte ich, dass dieser Antrag verfassungswidrig und ja, sogar verfassungsfeindlich ist. [Beifall bei der AfD – Lachen von Elif Eralp (LINKE) und Carsten Schatz (LINKE)] Ihr Antrag zielt sogar darauf ab, mittels Grundgesetzänderung in die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes einzugreifen, denn der davon geschützte Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz geht eben davon aus, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und Ihre rechtlich irrige und abwegige Annahme, der Verfassungsgeber habe offen gelassen, welches Volk denn nun gemeint sei, wird sowohl in der Präambel des Grundgesetzes als auch in Artikel 146 sowie Artikel 116 Grundgesetz widerlegt. Lesen Sie das Buch doch verdammt noch einmal, so schwer ist es nun wirklich nicht. Das deutsche Volk ist gemeint, und niemand sonst. Da steht auch nichts von mehreren Völkern oder der gesamten Menschheit drin. Man könnte es auch überspitzt und vereinfacht – für Sie, Frau Erlap – formulieren, [Elif Eralp (LINKE): Eralp heiße ich!] in Ihren eigenen Worten: Deutschland den Deutschen! Das ist so, und das ist im Grundgesetz so festgelegt. Da können Sie auch nicht drumherum gehen. [Beifall bei der AfD] Aber das wird wahrscheinlich wieder Sondersendungen im öffentlichen Rundfunk provozieren, während Messerkriminalität und Islamismus als weniger aufregend angesehen werden. Aber nach Aussage des Bundesverfassungsgerichts darf eben die Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung nicht zu einem Bedeutungswandel des Begriffs des Volkes führen, der es erlaubt, allen der staatlichen Herrschaft Unterworfenen die gleichen demokratischen Rechte einzuräumen. Auch das von meiner Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses vom 9. Dezember 2022 kommt ja zu keinem anderen Ergebnis: Es stellt klar, dass die Einführung des Wahlrechts für Drittstaatsangehörige sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene verfassungswidrig ist. In typischer Manier ignorieren Sie das Bundesverfassungsgericht und den WPD dieses Hauses. Genau genommen sind es nämlich Sie, meine Damen und Herren von den Grünen und den Linken, die einen echten Fall für den Verfassungsschutz darstellen, da Sie sogar in Ihrer eigenen Programmatik ganz offen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. [Beifall bei der AfD] Wenn Sie auf der einen Seite das Ausländerwahlrecht fordern, wird umgekehrt für deutsche Staatsbürger die Beschneidung des eigenen Wahl- und Stimmgewichts gefordert. Mit Ihrem Antrag erklären Sie das deutsche Staatsgebiet zu einem Siedlungs- und Herrschaftsgebiet für Drittstaatler. Wer an den Grundpfeilern von Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet sägt, der riskiert den Frieden, aber auch die Demokratie in unserem Land. [Elif Eralp (LINKE): Demokratieunterricht (Marc Vallendar) von der AfD, nein danke! – Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Peinlich! – Lachen von Steffen Zillich (LINKE)] Deswegen werden wir Ihren Antrag bekämpfen und ablehnen. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
