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Marc Vallendar

AfD 06.06.2024 Sitzungen 19/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ja nun mal wirklich ein Gesetzentwurf, der – wie soll ich sagen? – nicht gerade der große Wurf für die Öffentlichkeit ist: Personalvertretungsrecht, genau genommen die Anpassung von Wahlvorschriften und Schutzvorschriften. Also: Was wollen Sie im Groben ändern? – Okay, ein paar redaktionelle Anpassungen wie zum Beispiel die neue Rechtsschreibung, immerhin kein Gendern, Wahlvorschläge brauchen 100 Unterstützer statt 50, Sie regeln materielle Unterstützungspflichten der Dienststelle bei der Durchführung von Wahlen, Sie regeln ein zeitlich begrenztes Übergangsmandat für Personalräte, verkürzen die Wahlzeiten, die Fortgeltung von Bundesvorschriften regeln Sie, Sie erweitern die Wählbarkeit für Jugend- und Ausbildungsvertretung und so weiter. So wirklich schlau bin ich aus der Begründung Ihres Antrags nicht geworden, warum diese Anpassung jetzt notwendig erscheint. Sie schreiben, dass häufig Wahlanfechtungen von Personalratswahlen erfolgreich gewesen seien. Mir wird aber nicht deutlich, inwiefern durch Ihre Änderungen diese Fehler nun vermieden werden sollen. Die Änderungen werden voraussichtlich keinen großen Schaden anrichten, wobei man sich schon fragen muss, ob die Erhöhung der Unterstützerunterschriften nicht verhindern soll, dass alteingesessene Personalvertretungen von neuen ersetzt werden. Diese Erhöhung der Hürden erscheint mir politisch kalkuliert. Generell liest sich der Antrag so, als sei er nicht von den einbringenden Fraktionen selbst gestellt, sondern eins zu eins – copy and paste – von Gewerkschaftsgenossen übernommen worden. – Warten wir also ab, was die Ausschussberatung zu diesem Antrag hervorbringt. Wir sind relativ neutral eingestellt gegenüber dem Antrag und werden am Ende, nach den Beratungen entscheiden, ob wir dem zustimmen oder nicht. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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