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Thorsten Weiß

AfD 06.06.2024 Sitzungen 19/49

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gleich vorweg: Die AfD-Fraktion steht dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes positiv gegenüber, da zentrale Punkte dieser Novelle inhaltlichen Forderungen meiner Fraktion aus den Jahren 2018 und 2022 entsprechen. [Beifall bei der AfD] Zum 11. Pflichtschuljahr hatte die AfD-Fraktion im Juli 2018 einen Plenarantrag eingereicht. Gleiches gilt für den Übergang zum Gymnasium, respektive den Eignungstest und die Abkehr vom Vorrang des Elternwillens. Künftig sollen also die Noten in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache darüber entscheiden, wer den Zugang zum Gymnasium erhält. Als alternativer Weg steht ein Eignungstest offen. Wir unterstützen die Pläne ebenso wie die Vereidigung der Oberstufendirektoren. Dass die politische Linke als Gegner eines erfolgreichen Bildungssystems dagegen Sturm läuft, ist wenig verwunderlich. Frau Brychcy hat es gerade hier noch mal betont und auch im Ausschuss gesagt, dass die neue Regelung zu – Zitat – „deutlich mehr Leistungsdruck“ führe. Ja, Frau Brychcy, was denn auch sonst? Das haben Sie richtig erkannt. [Beifall bei der AfD] Aber wenn wir das Berliner Bildungssystem aus dem Morast, in dem es feststeckt, befreien wollen, dann brauchen wir auch mehr Leistungsdruck, damit nämlich junge Menschen endlich wieder erfolgreiche Bildungsperspektiven vorweisen können. [Beifall bei der AfD] An dieser Stelle muss auch einmal erwähnt werden, worauf die fatale Absenkung des Leistungsniveaus an den Gymnasien eigentlich zurückzuführen ist: unter anderem darauf, dass ausschließlich auf den Elternwillen gesetzt wurde und auch die Schulplatz-Tombola, bei der Plätze am Gymnasium jenseits von Leistungskriterien verlost wurden, war von Anfang an völliger Irrsinn. Mit der fixen Idee der Sozialdemokratie, immer mehr Kinder aufs Gymnasium zu schleusen, erreichte man keine größere Zahl an hochgebildeten Absolventen, sondern nur eine Aushöhlung des Gymnasiums und seiner Leistungsstandards, und damit muss jetzt endlich Schluss sein! [Beifall bei der AfD] Die AfD-Fraktion hatte in diesem Haus gefordert, die Maßgabe des Elternwillens abzuschaffen und dafür zusätzliche Eignungstests für den Übergang zum Gymnasium zu ermöglichen. Eine strenge Orientierung an Leistungskriterien schafft Gerechtigkeit für alle und trägt zum Erhalt des Gymnasiums in seiner bewährten Form bei. Zur Gestaltung dieser Eignungstests hatten wir die Orientierung am Probeunterricht in Bayern vorgeschlagen. Nach dem Willen der Bildungssenatorin soll es einen solchen Probeunterricht jetzt immerhin nach dem Vorbild von Brandenburg geben. Zur Wahrheit gehört aber auch, es wurde bereits erwähnt: Mit dem neuen Schulgesetz soll, so behauptete der Regierende Bürgermeister, Rechtssicherheit für den Religionsunterricht geschaffen werden. Ich sehe in dem genannten Passus keine Absicherung des Religionsunterrichts als Wahlfach. In § 13 Absatz 5 heißt es, die Schule ist verpflichtet, Religionsunterricht anzubieten, wenn die Religionsgemeinschaften dies wünschen. Eine Einführung vom Religionsunterricht als Wahlpflichtfach kann ich daraus jedenfalls nicht entnehmen. So darf ich hier an dieser Stelle feststellen, dass das bestehende System vorläufig gar nicht geändert wird. Davon abgesehen ist völlig unklar, woher Sie eigentlich die ganzen notwendigen Religionslehrer nehmen möchten. Das 11. Pflichtschuljahr für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag ist richtig und wichtig. Denn jedes Jahr gehen 2 000 bis 3 000 jugendliche Schulabgänger verloren. Das heißt, wir wissen nicht, ob sie in eine Ausbildung gekommen sind. Es wurde bereits jahrelang nach einer datenschutzkonformen Lösung gesucht, die nicht gefunden wurde. Infolgedessen hat der Senat jetzt die Forderung der AfD-Fraktion aufgenommen und führt das 11. Pflichtschuljahr ein. Ich darf abschließend feststellen, dass die Kernpunkte im vorliegenden Entwurf an sich nichts Neues darstellen. Die Gründung eines Landesinstituts für Lehrerbildung wurde von der Köller-Kommission angestoßen. Das 11. Pflichtschuljahr und der Probeunterricht wurden bereits von der AfD gefordert, und das sogenannte Kitachancenjahr ist gleichsam die Fortsetzung der kleinen Kitapflicht, nur unter anderem Namen. Dennoch sind wir der Meinung, dass wir uns mit der Gesetzesvorlage bildungspolitisch in die richtige Richtung bewegen. Wir erwarten deswegen die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]

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